Wir greifen Verdachtsfälle der Mietpreisüberhöhung nach dem Wirtschaftsstrafgesetz auf – Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent – und verfolgen solche Verstöße im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Die Mietpreisüberhöhungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Auch kann die Erstattung des entstandenen Mehrerlöses angeordnet werden.

Benötigte Dokumente

  • Mietvertrag

  • gegebenenfalls Schriftverkehr mit dem*der Vermieter*in

Was ist eine Mietpreisüberhöhung?

Von einer Mietpreisüberhöhung spricht man, wenn Ihre Miete deutlich zu hoch ist (mindestens 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete) und der*die Vermieter*in dabei ausgenutzt hat, dass es auf dem Wohnungsmarkt kaum vergleichbare Wohnungen gibt.

Hierzu müssen Sie nachweisen, dass Sie trotz ausreichender Bemühungen keine andere passende Wohnung finden konnten und deshalb den Mietvertrag unterschreiben mussten. Die gesetzlichen Anforderungen dafür sind sehr streng, sodass in vielen Fällen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie eine Anzeige einreichen möchten, können Sie sich vorab rechtlich beraten lassen – zum Beispiel beim Mieterverein Köln oder bei einer Rechtsanwaltskanzlei.

Wichtig: Mietpreisüberhöhung ist nicht gleich Mietpreisbremse

Die sogenannte Mietpreisbremse ist Teil des Privatrechts. Wir können deshalb Verstöße gegen die Mietpreisbremse nicht verfolgen. Auch bei Fragen zur Mietpreisbremse können Sie sich an den Mieterverein Köln oder eine Rechtsanwaltskanzlei wenden.

Was ist Mietwucher?

Im Unterschied zur Mietpreisüberhöhung handelt es sich bei Mietwucher um eine Straftat (§ 291 Strafgesetzbuch). Mietwucher ist, wenn die Miete um mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und sich Mieter*innen in einer persönlichen Zwangslage befinden, die der*die Vermieter*in ausnutzt. Eine Zwangslage kann zum Beispiel Unerfahrenheit sein.

Wenn Mietwucher vermutet wird, ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln. Dabei unterstützen wir die Ermittlungen, indem wir die ortsübliche Vergleichsmiete überprüfen und die Wohnung besichtigen. Bestätigt sich der Verdacht des Mietwuchers nicht, wird der Fall an uns abgegeben. Hier wird dann überprüft, ob eine Mietpreisüberhöhung vorliegt.

Ihre Mitwirkung im Verfahren

Wenn Sie als Mieter*in ein Verfahren wegen Mietpreisüberhöhung anstoßen, müssen Sie aktiv mithelfen. Das bedeutet:

  • Sie müssen Rückfragen beantworten und Unterlagen einreichen. Ihre Wohnung muss durch Mitarbeitende der Stadt Köln besichtigt und ausgemessen werden. Dafür wird ein Termin vereinbart, bei dem Sie den Zugang zur Wohnung ermöglichen müssen. Falls Sie nicht mehr in der Wohnung leben und keinen Zugang mehr haben, kann das Verfahren nicht durchgeführt werden.
  • Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, kann es sein, dass Sie vor Gericht aussagen müssen.

Gibt es Risiken?

Wenn sich der Verdacht bestätigt, werden wir Ihren*Ihre Vermieter*in anschreiben – und dabei auch Ihren Namen nennen. Anonyme Hinweise können nicht verfolgt werden.

Auch wenn Sie durch das Verfahren keinen Nachteil haben dürfen, kann es sein, dass es zu Schwierigkeiten mit dem*der Vermieter*in kommt. Manche versuchen dann, gegen Sie privatrechtlich vorzugehen – auch wenn dafür rechtlich keine Grundlage besteht. In der privatrechtlichen Auseinandersetzung können wir Sie nicht unterstützen. Sie können sich aber rechtlich beraten lassen, zum Beispiel beim Mieterverein Köln oder durch eine Anwaltskanzlei.  

Wo melde ich mich?

Vermuten Sie bei Ihrem Mietvertrag eine Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher, so können Sie uns das über folgende E-Mail-Adresse melden:

56-Mietwuchercheck@stadt-koeln.de

Weitere Informationen

Die ortsübliche Vergleichsmiete können Sie dem Mietspiegel entnehmen. Den aktuellen Mietspiegel können Sie kostenlos auf der Internetseite der Rheinischen Immobilienbörse e. V. herunterladen:

 

 

Informationen der Rheinischen Immobilienbörse zum Kölner Mietspiegel

Adresse:
Unter Sachsenhausen 10-26
50667 Köln
Telefon: 0221 / 1640-4130

Für ihre Mitglieder halten außerdem folgende Vereine den Mietspiegel bereit:

  • Kölner Haus und Grundbesitzerverein von 1888
    Verband der privaten Wohnungswirtschaft im Regierungsbezirk Köln
    Hohenzollernring 71-73
    50672 Köln
    Telefon: 0221 / 57360
  • Mieterverein Köln e. V.
    Haus des Mieterschutzes
    Mühlenbach 49
    50676 Köln
    Telefon: 0221 / 202370 und
  • Vereinigung von Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern Köln e. V.
    Josefstraße 81
    51143 Köln-Porz
    Telefon: 02203 / 52172

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Wohnraumschutz
Gottfried-Hagen-Straße 46-48
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-6569148
Kontakt
Öffnungszeiten

Telefonische Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Wattstraße)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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