Gewässer unterliegen dem Grundsatz des § 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG) und sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schützen und zu erhalten.
Die Errichtung, wesentliche Veränderung, der Betrieb, die Stilllegung oder eine Beseitigung von baulichen Anlagen bedürfen daher der Genehmigung nach § 22 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) in Verbindung mit § 36 WHG.
Hiervon betroffen sind alle baulichen Anlagen wie Gebäude, Brücken, Stege, Mauern, Unterführungen und sonstige Vorrichtungen wie Zäune, Dämme, Leitungsanlagen, befestigte Wege, Strauch- und Baumpflanzungen, die sich im, über oder unter dem Gewässer oder im Uferrandstreifen befinden.
Der Uferrandstreifen ist im Außenbereich – gemessen ab der Linie des Mittelwasserstandes, bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante – fünf Meter breit und dient dem Hochwasser-, Gewässer- und Naturschutz.
Genehmigungsbehörde für die Gewässer zweiter und sonstiger Ordnung (die Bäche) ist die Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde der Stadt Köln.
Anlagen im Bereich des Rheins (Gewässer erster Ordnung) werden durch die Obere Wasserbehörde bei der Bezirksregierung Köln genehmigt.
Benötigte Dokumente
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Antragsformular
- Vollmacht bei Antragstellung durch Dritte
- Erläuterungsbericht mit Angaben zu:
3.1 Grund der Maßnahme
3.2 Art, Lage und Bemessung der Anlage
3.3 notwendigem baulichen Eingriff
3.4 notwendigem Eingriff in Natur und Landschaft
3.5 gegebenenfalls hydraulische Nachweise
- geeigneter Übersichtslageplan
- geeigneter Auszug aus der aktuellen Flurkarte
- geeigneter Detaillageplan
- geeignete Detailzeichnung des Vorhabens inkl. Schnittzeichnung
- Angabe der Brutto-Baukosten inkl. Nachweis
- geprüfte Statik
Sofern eine bauzeitliche Wasserhaltung / Wasserumleitung geplant ist, ist der Erläuterungsbericht um die folgenden Unterlagen zu ergänzen:
3.6 geplante Entnahmemenge im m³ pro Stunde, Tag und Jahr
3.7 Zweck, Dauer und Dimensionierung der Wasserhaltung
3.8 Detaillageplan zur geplanten Wasserhaltung
3.9 geeigneter Höhenplan des hydraulischen Systems
Downloads und Infos
Gebühren
Für die Entscheidung über Ihren Antrag wird - abhängig von den Brutto-Baukosten - eine Gebühr in Höhe von mindestens 200 € erhoben.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn-Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)