Nach dem Landeswassergesetz haben die Gemeinden die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Abwässer von Grundstücken beseitigt und in öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen gereinigt werden. In Köln erfolgt die Abwasserbeseitigung überwiegend über die städtische Kanalisation, an die fast alle Grundstücke ordnungsgemäß angeschlossen sind. Wenn ein Kanalanschluss für Grundstücke im Außenbereich jedoch einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, lassen wir stattdessen auch den dauerhaften Betrieb einer Kleinkläranlage zu. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesem Fall teilweise auf die Grundstückseigentümerin oder den Grundstückseigentümer übertragen.

Benötigte Dokumente

  • Antragsformular

    Bitte verwenden Sie das Antragsformular, das im Downloadservice angeboten wird. Diesem Antragsformular müssen zusätzlich folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Zustimmungserklärung der Grundstückseigentümerin oder des -eigentümers

  • Erläuterungsbericht mit Angaben zur Entwässerungssituation

  • Technische Beschreibung der geplanten Entwässerungsanlage

  • Systemzeichnung der Entwässerungsanlage

  • Detailzeichnung der Entwässerungsanlage

  • Prüfbescheid oder Bauartzulassung der geplanten Entwässerungsanlage

  • Bemessung und Berechnung der Anlagenteile

  • Lageplan Maßstab 1:200

  • Übersichtsplan Maßstab 1:1000 (Auszug aus dem Liegenschaftskataster)

  • Hydrogeologisches Gutachten

Service-Rufnummern

Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an, wir helfen gerne weiter:

0221 / 221-33707
0221 / 221-32774

Allgemeine Informationen

Voraussetzung für den Betrieb einer Kleinkläranlage ist, dass das biologisch vorgereinigte Abwasser ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit versickert, verrieselt oder in ein Gewässer eingeleitet wird.

In jedem Fall bedarf es der vorherigen Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch uns.

Im Downloadservice finden Sie das erforderliche Antragsformular sowie ein Merkblatt mit weiteren Informationen dazu, welche Anforderungen an den Bau und Betrieb solcher Anlagen gestellt werden.

Voraussetzung für die Erlaubniserteilung

Bei der Abwasserklärung müssen mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik, hier die DIN 4261, eingehalten werden. In die Reinigungsstufen darf kein Niederschlagswasser gelangen.

Die Bemessung der Anlage richtet sich nach den anzuschließenden Einwohnerwerten. Pro Einwohnerwert sind 150 Liter Abwasser täglich anzusetzen.

Zur Verrieselung können außer einem Rieselrohrnetz, Filtergräben, Schönungsteiche mit Uferversickerung oder Mulden genutzt werden. Sickerschächte (punktuelle Einleitung) sind nicht genehmigungsfähig. Sollte in die Verrieselungsanlage auch das Niederschlagswasser eingeleitet werden, muss die Anlage so ausgelegt sein, dass ein 15-minütiger Starkregen (Berechnungsgrundlage: 107 Liter / Sekunde x Hektar) problemlos aufgefangen werden kann.

Um Nachbargrundstücke und auch das eigene Gebäude vor Nässeschäden zu bewahren, ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.

Bei der Konzeption sollte ein Fachbetrieb, ein Gutachterbüro oder ein Ingenieurbüro für Abwassertechnik zu Rate gezogen werden.

Weitere Informationen

Zuständig für die Abwasserbeseitigung über die städtische Kanalisation und die städtischen Klärwerke sind die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR. Dort erhalten Sie auch weitere Auskünfte zum Thema Grundstücksentwässerung.

Stadtentwässerungsbetriebe Köln

Vorsprache

Für den Betrieb einer Kleinkläranlage ist eine Abstimmung mit uns sowie mit den Stadtentwässerungsbetrieben Köln unbedingt erforderlich.

Gebühren

Für die wasserrechtliche Erlaubnis wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Baukosten und dem Wert der Gewässernutzung.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-24686
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn-Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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Downloads und Infos