Ergibt sich für ein Baugrundstück ein Bodenbelastungsverdacht, beispielsweise nach dem Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten, ist zu klären, ob eine Bodenbelastung vorhanden ist und ob von einer Bodenbelastung Gefahren für das beabsichtigte Bauvorhaben oder die Nutzer*innen ausgehen. Diesen Nachweis muss die Bauwillige oder der Bauwillige durch ein Gutachten erbringen. Bestätigt sich im Rahmen der Untersuchungen für ein Bodengutachten der Altlastenverdacht, können Sicherungs- beziehungsweise Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden.
Benötigte Dokumente
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Bauantragsunterlagen
Bitte beschreiben Sie die ehemaligen und geplanten Nutzungen sowie die Außengestaltung genau.
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Karten und Pläne
Bitte fügen Sie einen Übersichtsplan des Grundstücks, Lagepläne sowie Grundriss und Profilschnitte zum Planungsvorhaben hinzu.
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Bodengutachten
Das Bodengutachten soll möglichst umfassende Ergebnisse zu Boden-, Bodenluft- und Grundwasseruntersuchungen enthalten. Nutzungs- und planungsbezogene Handlungsempfehlungen der sachverständigen Gutachterin oder des sachverständigen Gutachters zur Umsetzung des Planungsvorhabens müssen enthalten sein.
Servicenummern
Telefon: 0221 / 221-34613, -34625, -24625
Wichtiger Hinweis zu Auskünften aus unserem Altlastenkataster
Die erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus unserem Altlastenkataster. Die enthaltenen Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft worden und entsprechen dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse. Es wird keine Gewähr für die Aktualität der Information und die Vollständigkeit der Unterlagen übernommen.
Bodenschutz beim Bauen
Vorsprache
Eine Vorsprache ist im Allgemeinen nicht erforderlich. In Einzelfällen kann nach Terminabsprache ein Gespräch mit der Gutachterin oder dem Gutachter, die beziehungsweise der das Bodengutachten oder Altlastengutachten erstellt, oder dem Bauherrn geführt werden.
Gebühren
Über die Gebühren für die Baugenehmigung hinaus fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
Eine Baugenehmigung ist nur dann zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Dazu zählen unter anderem das Bundesbodenschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz sowie die jeweiligen Landesgesetze in Nordrhein-Westfalen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Untere Bodenschutzbehörde und Grundwasserschutz
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-24612
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Untere Bodenschutzbehörde und Grundwasserschutz
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)