Beschreibung

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung finden regelmäßig Kontrollen in Betrieben statt, die Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände herstellen und/oder in den Verkehr bringen.

Wenn eine Betriebsinhaberin oder ein Betriebsinhaber von sich aus eine Kontrolle und Erläuterung wünscht, weil sie oder er zum Beispiel den Betrieb verkaufen möchte, so ist auch das möglich.

Regelkontrollen - Ausweitung der Gebührenpflicht

Das Land Nordrhein-Westfalen hat bei Regelkontrollen in Lebens- und Futtermittelbetrieben die Gebührenpflicht eingeführt. Danach werden für Kontrollen von bis zu 60 Minuten Zeitumfang vor Ort 77 Euro fällig, längere Kontrollen werden nach Zeitaufwand berechnet.

Vorsprache

Die Betriebsbesichtigung ist nach telefonischer Terminabsprache mit uns möglich. Wir sind dienstags und donnerstags in der Zeit von 8 bis 9 Uhr unter folgenden Telefonnummern erreichbar: 0221 / 221-24794

Gebühren

Für Kontrollen von bis zu 60 Minuten Zeitumfang vor Ort 77 Euro,

längere Kontrollen werden nach Zeitaufwand berechnet.

Rechtliche Voraussetzungen

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, Lebensmittelhygieneverordnung und andere.

30. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
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Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Porz-Markt)
Bus-Linien 152, 154, 160, 161 und 162 (Haltestelle Porz-Markt)

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