Beschreibung
Wer einen Eiswagen betreiben möchte, muss zunächst eine Reisegewerbekarte und eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung beantragen. Vor dem Verkauf von Speiseeis im Wagen muss das Fahrzeug durch die Lebensmittelüberwachung überprüft werden. Erst dann kann die Reisegewerbekarte oder die auf eine Saison befristete Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Benötigt werden
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Eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
oder Gesundheitszeugnis nach §§ 17 und 18 Bundesseuchengesetz für den Betriebsinhaber und alle Beschäftigten
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Eine Dokumentation der durch den Arbeitgeber jährlich durchzuführenden Belehrung für alle Beschäftigten nach § 43 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
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Ein Konzept zur Eigenkontrolle
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Preisschilder mit Angabe der angebotenen Lebensmittel
Weitere Informationen
Die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie unter den folgenden Links:
Informationen zur Bescheinigung des Gesundheitsamtes erhalten Sie unter
Hinweise zur Reisegewerbekarte entnehmen Sie bitte dem Bürgerservice, Rubrik
Vorsprache
Das Verkaufsfahrzeug ist grundsätzlich vom Antragsteller selbst vorzuführen. Die Überprüfung kann entweder dienstags und donnerstags in der Zeit von 8 bis 9 Uhr durch den Lebensmittelkontrolleur vor dem Stadthaus erfolgen oder nach vorheriger telefonischer Terminabsprache am Kölner Wohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers.
Die Lebensmittelkontrolleure sind dienstags und donnerstags in der Zeit von 8 bis 9 Uhr unter folgenden Telefon-Nummern zu erreichen:
0221 / 221-24152
0221 / 221-24513
0221 / 221-24745
0221 / 221-26477
Gebühren
Die Überprüfung durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt ist mit keinen Gebühren verbunden.
Rechtliche Voraussetzungen
Lebensmittelhygieneverordnung, Infektionsschutzgesetz und Preisangabenverordnung
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Unser Service
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefon
- 0221 / 221-26664
- Telefax
- 0221 / 221-24612
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Umwelt- und Verbraucherschutzamt
- Öffnungszeiten
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Montag uns Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Online-Anwendungen
Downloads und Infos
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
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