Beschreibung

Der bauliche Außenbereich sowie die Park- und Grünflächenanlagen im Stadtgebiet Köln sind durch den Landschaftsplan der Stadt Köln besonders geschützt. Beim Landschaftsplan handelt es sich um eine kommunale Satzung, die vom Rat der Stadt Köln am 6. Dezember 1990 beschlossen wurde. Man unterscheidet zwischen den Schutzgebietskategorien:- Naturschutzgebiet, - Landschaftsschutzgebiet sowie- geschützter Landschaftsbestandteil.

Benötigt werden

  • formloser schriftlicher Antrag

    mit ausführlicher Begründung des Vorhabens, hinsichtlich der Befreiungsvoraussetzungen gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz

  • Darstellung und/oder Detailplan der derzeitigen Nutzung und Beschaffenheit der beanspruchten und der unmittelbar angrenzenden Flächen

    (insbesondere vorhandener Baum- und Strauchbestand, sonstige Vegetation sowie bereits vorhandene bauliche Anlagen wie zum Beispiel Aufbauten, Asphaltflächen)

  • detaillierter Plan des Vorhabens, Ansichten und gegebenenfalls Schnitte

    (es sollten alle geplanten Gebäude, Nebenanlagen, Zufahrten, Ver- und Entsorgungsanlagen sowie Baustelleneinrichtungen und so weiter dargestellt werden)

  • Fotos der betroffenen Flächen

  • Übersichtsplan mit Standortmarkierung

    höchstens im Maßstab 1:50.000

Service-Rufnummern

Stadtbezirk ErreichbarkeitTelefon:
Sachgebietsleitung LandschaftsschutzMontag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr 0221 / 221-24288
InnenstadtMontag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr 0221/ 221-34032
RodenkirchenMontag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr 0221/ 221-32559
LindenthalMontag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr 0221/ 221-26698
EhrenfeldMontag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr 0221/ 221-24160
NippesMontag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr 0221/ 221-34032
ChorweilerMontag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr 0221/ 221-35967
PorzMontag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr 0221/ 221-35866
KalkMontag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr 0221/ 221-32272
Mülheim WestMontag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr 0221 / 221-28744
Mühlheim OstMontag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr 0221 / 221- 21326
Wahner Heide/FlughafenMontag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr0221 / 221-32272

Weitere Informationen

Sofern die Regelungen des Landschaftsplanes einer geplanten Maßnahme entgegenstehen, kann die Untere Naturschutzbehörde auf Antrag nach Zustimmung durch den Beirat eine Befreiung erteilen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 67 Bundesnaturschutzgesetzes vorliegen.

In Landschaftsschutzgebieten kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Ausnahmegenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn zeitlich begrenzte und kleinere Vorhaben geplant sind. 

Mit dem Landschaftsplan verfügt die Stadt Köln über ein wichtiges Steuerungs- und Schutzinstrument gegen unnötigen Verbrauch wertvoller Naturflächen, also von unversiegelten Böden, von intakten Naturgemeinschaften von Tieren und Pflanzen, von zusammenhängenden Landschaftsteilen, von notwendigen Grünverbindungen und wichtigen Rückzugsräumen für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt.

Der Anteil dieser geschützten Flächen beträgt etwa die Hälfte des Stadtgebietes (200 Quadratkilometer). Für die Schutzgebiete existieren verschiedene Ge- und Verbotsvorschriften, die die Erhaltung und Verbesserung dieser Bereiche sicherstellen sollen.

Vorsprache

Wir empfehlen Ihnen, sich vor Erstellung der Unterlagen mit uns in Verbindung zu setzen.

Gebühren

Je nach Aufwand mindestens 30 Euro bis zu 5.000 Euro.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 67 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 69 Landschaftsgesetz Nordrhein-WestfalenLandschaftsplan der Stadt Köln

Bundesnaturschutzgesetz Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen Landschaftsplan der Stadt Köln
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Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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