Die Flächen außerhalb des Siedlungsbereiches (der bauliche Außenbereich) sind durch die Landschaftspläne (LP) Köln bzw. Wahner Heide besonders geschützt. In diesen Planwerken werden die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes konkretisiert.

Durch die LP werden Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale festgesetzt.

Im Geltungsbereich der Landschaftspläne liegen der Innere und Äußere Grüngürtel, der Rhein und seine unbebauten Uferbereiche wie auch der größte Teil der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen in Köln.

Im Hinblick auf die Einhaltung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege sind in den Schutzgebieten Verbote und Gebote festgelegt. Diese Regelungen können einem geplanten Vorhaben oder einer geplanten Handlung entgegenstehen. Die UNB Köln hilft Ihnen gerne bei der Frage, ob Sie betroffen sind.

Benötigte Dokumente

  • formloser schriftlicher Antrag

    mit Unterlagen zum gepanten Vorhaben inkl. einer Beschreibung. Für die erforderliche Ausnahme bzw. Befreiung sind ausreichende Gründe aufzuführen.

  • Übersichtsplan

    z.B. im Maßstab 1:1.000 bis 1:10.000

  • Plan und Beschreibung der aktuellen Nutzung des Baugrundstücks

    insbesondere der betroffenen und der angrenzenden Flächen. Dargestellt sein müssen vorhandene Bäume, Sträucher und sonstige Vegetation sowie bereits vorhandene bauliche Anlagen und befestigte Flächen.

  • Fotos der betroffenen Flächen

  • Detaillierte Pläne des Vorhaben

    Erkennbar sein müssen alle geplanten Gebäude, Nebenanlagen, Zufahrten, Ver- und Entsorgungseinrichtungen (auch unterirdisch) sowie zukünftige Begrünungen. Darüberhinaus erforderlich sind Aussagen zu Flächen für die Baustelleneinrichtung, Baugruben, Arbeitsflächen und Vergleichbares. Ansichten sind hilfreich für die Gesamtwirkung des Vorhabens, Schnitte für die Beurteilung der Geländeverhältnisse und Auswirkungen auf angrenzende Flächen.

Wichtige Informationen zu den Regelungen der Landschaftspläne

Von den Verboten der Landschaftspläne ausgenommen sind bestimmte Handlungen, wie beispielweise die Beseitigung einer unmittelbaren Gefahr für Personen oder Sachen aus Gründen der Verkehrssicherheit.

Für typische Vorhaben, die im Landschaftsplan nach Art und Umfang vorgesehen sind, kann eine Ausnahme nach § 23 Landesnaturschutzgesetz NRW von den Verboten erteilt werden. Typisch ist ein Vorhaben dann, wenn es allgemein und häufiger vorkommt sowie erwartbar ist.

Für atypische nicht vorhersehbare Vorhaben kann hingegen nach § 67 Bundesnatur­schutzgesetz eine Befreiung von den Verboten zugelassen werden. Dazu muss entweder das überwiegende öffentliche Interesse vorliegen oder eine unzumutbare Belastung im Einzelfall.

In beiden Fällen – Ausnahme oder Befreiung – ist ein formloser Antrag an die UNB erforderlich. Unberührte Handlungen hingegen müssen vorher angezeigt werden. Bei Fragen helfen wir Ihnen dabei gerne weiter.  

Service-Rufnummern

Stadtbezirk ErreichbarkeitTelefon:
Sachgebietsleitung LandschaftsschutzMontag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr 0221/ 221-24288
InnenstadtMontag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr 0221/ 221-34032
RodenkirchenMontag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr 0221/ 221-32559
LindenthalMontag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr 0221/ 221-24623
EhrenfeldMontag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr 0221/ 221-24623
NippesMontag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr 0221/ 221-34032
ChorweilerMontag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr 0221/ 221-35866
PorzMontag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr 0221/ 221-24160
KalkMontag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr 0221/ 221-26698
Mülheim WestMontag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr 0221/ 221-28744
Mühlheim OstMontag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr 0221/ 221-21326
Wahner Heide/FlughafenMontag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr0221/ 221-26698

Vorsprache

Vor Erstellung von Antrag und Unterlagen empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Gebühren

Je nach Aufwand mindestens 30 Euro bis zu 5.000 Euro.

Rechtliche Voraussetzungen

Bundesnaturschutzgesetz

Landesnaturschutzgesetz NRW

Landschaftsplan Köln, Landschaftsplan Wahner Heide

Bundesnaturschutzgesetz Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen Landschaftsplan Köln Landschaftsplan Wahner Heide

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Naturschutzbehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
siehe Servicenummern in den einzelnen Abteilungen
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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