Beschreibung

Sie haben sich über eine Taxifahrerin, eine Mietwagenfahrerin, einen Taxifahrer oder einen Mietwagenfahrer geärgert? Sie sind der Meinung, dass die Fahrt nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde? Dann können Sie sich beschweren und Anzeige erstatten.

Erstattung einer Ordnungswidrigkeitenanzeige oder Beschwerde

Wenn Sie sich über eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Taxifahrt oder Mietwagenfahrt beschweren möchten, müssen Sie die Anzeige schriftlich erstatten.

Eine Fahrt wird nicht ordnungsgemäß durchgeführt, wenn die Fahrerin oder der Fahrer zum Beispiel:

  • gegen die Beförderungspflicht verstößt (Fahrt verweigert),
  • den kürzesten Fahrtweg nicht einhält,
  • den Fahrpreisanzeiger (Taxiuhr) nicht einschaltet,
  • den Tarifauszug (gelber Taxiaufkleber) nicht anbringt,
  • die von Ihnen verlangte Quittung nicht ausstellt,
  • ein unangemessenes persönliches Verhalten zeigt.

Sie können für Ihre Anzeige das Formular aus dem Downloadservice (siehe oben) benutzen. Das Formular können Sie am PC ausfüllen, ausdrucken und per Post oder als Fax verschicken:
Stadt Köln, Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln
oder per Fax: 0221 / 221-26512.

Für Ihre Beschwerde können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Bitte machen Sie hier alle erforderlichen Angaben.

Wichtig: Geben Sie bitte Ihre persönlichen Daten an. Anonyme Beschwerden oder Anzeigen werden nicht weiterverfolgt, da Sie eventuell als Zeuge oder Zeugin aussagen müssen.

Kontaktformular
Amt für öffentliche Ordnung - Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten
E-Mail an das Ordnungsamt

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

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