Sie haben sich über eine*n Taxifahrer*in oder eine*n Mietwagenfahrer*in geärgert? Sie sind der Meinung, dass die Fahrt nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde? Dann können Sie sich beschweren und Anzeige erstatten.
Erstattung einer Ordnungswidrigkeitenanzeige oder Beschwerde
Wenn Sie sich über eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Taxifahrt oder Mietwagenfahrt beschweren möchten, müssen Sie die Anzeige schriftlich erstatten.
Eine Fahrt wird nicht ordnungsgemäß durchgeführt, wenn die Fahrerin oder der Fahrer zum Beispiel:
- gegen die Beförderungspflicht verstößt (Fahrt verweigert),
- den kürzesten Fahrtweg nicht einhält,
- den Fahrpreisanzeiger (Taxiuhr) nicht einschaltet,
- den Tarifauszug (gelber Taxiaufkleber) nicht anbringt,
- die von Ihnen verlangte Quittung nicht ausstellt,
- ein unangemessenes persönliches Verhalten zeigt.
Sie können für Ihre Anzeige das Formular aus dem Downloadservice (siehe oben) benutzen. Das Formular können Sie am PC ausfüllen, ausdrucken und per Post oder als Fax verschicken:
Stadt Köln, Amt für öffentliche Ordnung, Willy-Brandt-Platz, 50679 Köln
oder per Fax: 0221 / 221-26512.
Für Ihre Beschwerde können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Bitte machen Sie hier alle erforderlichen Angaben.
Wichtig: Geben Sie bitte Ihre persönlichen Daten an. Anonyme Beschwerden oder Anzeigen werden nicht weiterverfolgt, da Sie eventuell als Zeuge oder Zeugin aussagen müssen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-26130
- Sicheres Formular
- Öffnungszeiten
-
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung