Beschreibung

Im Falle einer Schwerbehinderung von 100 Prozent können wir eine Steuerbefreiung für einen Hund gewähren. Voraussetzung ist, dass der Hund ausschließlich dem Schutz und der Hilfe der schwerbehinderten Person dient und aufgrund seiner besonderen Ausbildung geeignet ist, die Schwerbehinderung zu mildern. Zum Nachweis ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheides des Bürgeramtes Mülheim gemeinsam mit der Anmeldung vorzulegen.

Die Befreiung von der Hundesteuer müssen Sie beantragen und sie gilt nur für einen Hund.

Weitere Informationen zur Haltung von Hunden siehe weiter unten.

Benötigt werden

  • Ausgefülltes Formular zur Anmeldung und Steuerbefreiung ihres Hundes

  • Kopie des Feststellungsbescheides zur Anerkennung Ihrer Behinderung

  • Beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises

  • Nachweis über die erforderliche Ausbildung des Hundes sowie Erläuterungen über Art und Umfang der Hilfe

Informationen zur Haltung von Hunden
Übersicht Nachteilsausgleiche

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Es werden keine Gebühren erhoben.

Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Downloads und Infos

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler)
Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler)
S-Bahn-Linie S 6, S 11 (Haltestelle Chorweiler)

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