Beschreibung
Im Falle einer Schwerbehinderung von 100 Prozent können wir eine Steuerbefreiung für einen Hund gewähren. Voraussetzung ist, dass der Hund ausschließlich dem Schutz und der Hilfe der schwerbehinderten Person dient und aufgrund seiner besonderen Ausbildung geeignet ist, die Schwerbehinderung zu mildern. Zum Nachweis ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheides des Bürgeramtes Mülheim gemeinsam mit der Anmeldung vorzulegen.
Die Befreiung von der Hundesteuer müssen Sie beantragen und sie gilt nur für einen Hund.
Weitere Informationen zur Haltung von Hunden siehe weiter unten.
Benötigt werden
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Ausgefülltes Formular zur Anmeldung und Steuerbefreiung ihres Hundes
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Kopie des Feststellungsbescheides zur Anerkennung Ihrer Behinderung
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Beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises
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Nachweis über die erforderliche Ausbildung des Hundes sowie Erläuterungen über Art und Umfang der Hilfe
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Es werden keine Gebühren erhoben.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 4 Absatz 1a
Hundesteuersatzung der Stadt Köln vom 19. Dezember 2003, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2007War dieser Artikel hilfreich für Sie?
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Hundesteuer
Athener Ring 4
50765 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefon
- 0221 / 221-21760
- Telefax
- 0221 / 221-25130
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Hundesteuer
- Öffnungszeiten
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Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Online-Anwendungen
Downloads und Infos
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler)
Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler)
S-Bahn-Linie S 6, S 11 (Haltestelle Chorweiler)
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