Wenn Sie beim Ordnungsamt eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht nach dem Landeshundegesetz beantragen, müssen Sie mit Ihrem Hund eine Verhaltensprüfung ablegen.
Warum eine Verhaltensprüfung?
Als Voraussetzung für die Befreiung müssen Sie als Halterin oder Halter des Hundes nachweisen, dass eine vom Hund ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.
Dieser Nachweis wird durch die Verhaltensprüfung erbracht.
Zu diesem Test muss Sie, als Halterin oder Halter, persönlich mit dem Hund erscheinen. Die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.
Anmeldung - Termine - Testergebnis
Die Verhaltensprüfung kann erst nach bestandener Sachkundeprüfung abgelegt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Sachkundenachweis für Hundehalter.
Zum Zeitpunkt der Verhaltensprüfung/des Wesenstests muss Ihr Hund mindestens 15 Monate alt sein.
Für das Ablegen der Verhaltensprüfung beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste, können Sie sich anmelden:
Montags bis Freitags von 9 bis 12 Uhr, Telefon: 0221 / 221-26803.
Die Verhaltensprüfung findet in der Regel vormittags auf einem Hundeplatz im Kölner Stadtgebiet statt.
Nach bestandener Verhaltensprüfung wird Ihnen per Post eine entsprechende Bescheinigung zugesandt. Diese Bescheinigung erhält das Amt für öffentlich Ordnung als Durchschrift zur Weiterbearbeitung Ihres Befreiungsantrages.
Besteht das Hund-Halter-Gespann die Verhaltensprüfung/den Wesenstest nicht, muss er weiter mit Maulkorb und Leine geführt werden. Weitere Folgen sind nicht zu befürchten. So wird nicht etwa der Hund der Besitzerin oder dem Besitzer abgenommen oder gar eingeschläfert.
Die Prüfung kann wiederholt werden; die Prüferinnen und Prüfer geben Ihnen auch Ratschläge zur Vorbereitung auf eine erneute Prüfung.
Ablauf und Inhalte der Verhaltensprüfung
Bei der Verhaltensprüfung wird der Gehorsam des Hundes sowie dessen Verhalten gegenüber Personen und Artgenossen in alltagstypischen Situationen überprüft.
Für die Befreiung vom Maulkorb muss der Hund gut an der Leine zu führen sein, er darf weder Personen noch andere Hunde angreifen. Er darf auf Provokationen reagieren, muss aber von seiner Halterin oder seinem Halter jederzeit unter Kontrolle gehalten und wieder beruhigt werden können.
Für die Befreiung von der Leinenpflicht muss der Hund des Weiteren auch im Beisein anderer Hunde ohne Leine den Kommandos seiner Besitzerin oder seines Besitzers gehorchen.
Die Verhaltensprüfung soll folgende Inhalte umfassen:
- Überprüfung des Gehorsams des Hundes
- Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung (Joggerinnen, Jogger, Skaterinnen, Skater, Radlerinnen, Radler), die auch in engen räumlichen Kontakt zum Hund treten
- Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten, zum Beispiel Aufspannen eines Schirmes; Fallenlassen eines Schlüsselbundes; Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen
- Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen, zum Beispiel Fahrradklingel, Geschrei, Trillerpfeife
- Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Situation
- Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden
- Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden
Nähere Informationen zum Ablauf können Sie in der folgende Pdf-Datei nachlesen:
Verhaltensprüfung bei anerkannten Sachverständigen und sachverständigen Stellen
Für Hunde einer als gefährlich eingestuften Rasse (§ 3 Landeshundegesetz) müssen Sie die Verhaltensprüfung bei uns ablegen. Bei Hunden bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz) kann die Verhaltensprüfung sowohl bei uns als auch bei anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erfolgen.
Weitere Sachverständige für die Verhaltensprüfung sind vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zugelassene Tierärztinnen, Tierärzte und Hundeschulen.
Wer sonst berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen festgelegt. Diese Verordnung wird derzeit vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt. Sobald die Verordnung vorliegt, erhalten Sie an dieser Stelle dazu nähere Informationen.
Gebühren
Für die Verhaltensprüfung/den Wesenstest wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben. Ab dem 1. Januar 2018 beträgt die Gebühr 100 Euro.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-26211
- Telefax
- 0221 / 221-26588
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr
Freitag von 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Porz Markt)
Bus-Linien 151, 152, 154, 160, 161, 162, 165, 166, 185 und 188 (Haltestelle Porz Markt)
S-Bahn-Linie S12 (Haltestelle Porz)