Beschreibung
In einem Messbescheid setzt die Finanzverwaltung den für die Gewerbesteuererhebung zu berücksichtigenden Messbetrag fest. Da die Kommunen an diesem Verfahren nicht mitwirken, hat der Gesetzgeber ihnen ein Teilnahmerecht an Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung eingeräumt. Hierdurch wird den Gemeinden ermöglicht, ihre Rechte als Beteiligte schon im Steuerermittlungsverfahren auszuüben. Dieses Auskunfts- und Teilnahmerecht nimmt die Stadt Köln - wie auch andere Großstädte im Bundesgebiet - als freiwillige Aufgabe wahr. Neben der Sicherstellung der Rechte als Steuergläubigerin dient die Teilnahme auch der Kontaktpflege mit den Steuerzahlern und der Finanzverwaltung.
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Kontakt und Erreichbarkeit
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Steueramt
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Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
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Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
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