Sie können uns eine Lastschrifteinzugsermächtigung für regelmäßig wiederkehrende Forderungen erteilen. Das hat für Sie und für uns Vorteile. Regelmäßig wiederkehrende Forderungen sind zum Beispiel Kindergartenbeiträge, Grundbesitzabgaben, Nutzungsgebühren und so weiter. Zum 1. Februar 2014 wurde der bisherige Zahlungsverkehr auf das einheitliche europäische Verfahren "SEPA" umgestellt.

Benötigte Dokumente

  • SEPA-Lastschriftmandat

    Das Formular zum Download finden Sie auf dieser Seite rechts unter "Unser Service - DOWNLOADS UND INFOS".

Nach den bei allen Banken und Sparkassen gleichlautenden Inkassovereinbarungen gilt ein über das Internet einschließlich E-Mail erteiltes Mandat als nicht autorisiert. Auch ein über den Internetdienst E-Mail übersandtes PDF-Dokument gilt bei den Geldinstituten als nicht autorisiert. Die Stadtkasse Köln akzeptiert daher SEPA-Mandate für Gewerbesteuerforderungen grundsätz-lich nur im Original oder per Fax, bei allen anderen Forderungen dagegen jedoch aus Kulanzgründen auch per Mail.
Bei Änderung der Bankverbindung zu einem bestehenden Lastschrifteinzug ist nicht zwingend ein neues SEPA-Mandat erforderlich. Eine vom Zahler unterschriebene Mitteilung im Original oder per Fax ist aber notwendig. Eine Mitteilung Ihrer Bank oder Sparkasse reicht nicht.

Infos zum SEPA-Zahlungsverkehr

Umfangreiche Informationen zum gesamten SEPA-Zahlungsverkehr finden Sie auf den Seiten der Deutschen Bundesbank

www.sepadeutschland.de

Informationen rund um den Lastschrifteinzug

Die folgenden Informationen gelten gleichermaßen für das Lastschriftverfahren bis 31. Januar 2014 und das SEPA-Lastschriftverfahren ab 1. Februar 2014.

Der Lastschrifteinzug hat für Sie Vorteile und erleichtert uns die Arbeit. Sie müssen nicht mehr daran denken, pünktlich zu überweisen. Sie sparen den Weg zu Ihrer Bank oder Sparkasse und Sie sparen Gebühren.

Ganz egal, ob wir den Betrag rechtzeitig oder verspätet einziehen - die Forderung gilt als rechtzeitig bezahlt. Auch bei einer verspäteten Buchung brauchen Sie keinen Säumniszuschlag zu zahlen. Für uns entfällt das Schreiben von Mahnungen, so werden Kosten für Porto, Vordrucke und Verwaltung gespart.

Ebenso können Sie Ihre Einzugsermächtigung auch jederzeit widerrufen, indem Sie eine formlose schriftliche Erklärung an uns senden.

Und das Risiko für Sie?

Es gibt kein Risiko. Sollte Ihnen eine Buchung "spanisch" vorkommen, so können Sie der Buchung bei Ihrer Bank widersprechen. Danach wird der Betrag Ihrem Konto umgehend wieder gutgeschrieben. Gründe für den Widerspruch brauchen Sie nicht anzugeben.

Bevor Sie eine Lastschrifteinzugsermächtigung aus Verärgerung über eine fehlerhafte Abbuchung zurückziehen, sprechen Sie bitte mit Ihrer zuständigen Buchhalterin oder Ihrem zuständigen Buchhalter. Sie helfen uns damit, weitere Fehler zu vermeiden.

Deshalb nutzen Sie unseren Downloadservice und drucken Sie sich den darin enthaltenen Vordruck aus. Anschließend den Vordruck ausfüllen, unterschreiben und an die Stadtkasse senden. Alternativ können Sie diese Einzugsermächtigung auch bei einer Kölner Geschäftsstelle der Sparkasse KölnBonn abgeben oder auch in den Briefkasten jeder städtischen Dienststelle einwerfen. Diese leitet dann die Einzugsermächtigung für Sie portofrei an die Stadtkasse Köln weiter. Auch eine Übersendung per Fax an die Nummer 0221 / 221-21530 beziehungsweise 0221 / 221-21458 oder per E-Mail an Stadtkasse@Stadt-Koeln.de (nicht bei Gewerbesteuerforderungen) ist möglich.

Vorsprache

Natürlich können Sie zur Klärung Ihrer Zahlung bei der Stadtkasse persönlich vorsprechen. Eine Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorweisen kann, erhält auch die gewünschten Informationen. Ist die Vollmacht nicht öffentlich beglaubigt, so muss neben dem Personalausweis oder Pass der vertretenden Person auch Ihr Personalausweis oder Pass zusätzlich bei der Vorsprache vorgelegt werden.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

Abkommen über den Lastschriftverkehr - "Lastschriftabkommen" - zwischen den deutschen Bankenverbänden und der Deutschen Bundesbank in der Fassung VII/93. Gemäß der EU-Verordnung Nummer 260/2012 (SEPA-Verordnung) ist der 1. Februar 2014 als verbindlicher Auslauftermin für die nationalen Verfahren für Lastschriften in den Euroländern festgelegt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist das bisherige Lastschrifteinzugsverfahren durch das SEPA-Basislastschriftverfahren zu ersetzen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Stadtkasse
Athener Ring 4
50765 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-21530
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler)
Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler)
S-Bahn-Linie S 11 (Haltestelle Chorweiler)

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Downloads und Infos