Beschreibung

Kontauskünfte erhalten Sie, wenn Sie erfahren möchten, was Sie noch zu bezahlen haben oder ob Ihre Zahlungen eingegangen sind.

Benötigt werden

  • Angabe des zwölfstelligen Kassenzeichens (Personenkontonummer)

Informationen rund um die Kontoauskünfte

Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse gerne bereit, Ihnen während der üblichen Dienstzeiten telefonische Auskünfte über die von Ihnen zu leistenden Zahlungen zu erteilen.

Sie haben sicher Verständnis dafür, dass wir bei Kontoauskünften die gesetzlichen Bestimmungen über das Steuergeheimnis sowie Datenschutzbestimmungen beachten müssen. Dies geschieht auch in Ihrem eigenen Interesse. Deshalb sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, bei telefonisch erwünschten Kontoauskünften sich von der Legitimation der Anruferin oder des Anrufers zu überzeugen.

Auf jeden Fall ist es notwendig, der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter das Kassenzeichen zu nennen, über das Sie nähere Auskunft haben möchten. Die Stadtkasse entscheidet, welche Auskünfte telefonisch erteilt werden können.

Vorsprache

Natürlich können Sie zur Klärung Ihrer Zahlung bei der Stadtkasse persönlich vorsprechen. Sie können sich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen. Die Vertreterin oder der Vertreter muss eine schriftliche Vollmacht mitbringen und Personalausweis oder Pass mitbringen. Ist die Vollmacht nicht öffentlich beglaubigt, so muss zusätzlich Ihr eigener Personalausweis oder Pass bei der Vorsprache vorgelegt werden.

Gebühren

Für diesen Service werden keine Gebühren erhoben.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 30 Abgabenordnung, § 12 Absatz 1 Nummer 1 c Kommunalabgabengesetz

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Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler)
Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler)
S-Bahn-Linie S 11 (Haltestelle Chorweiler)

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