Die Vollstreckungsstelle ist für die Vertretung der Stadt Köln als Gläubigerin in Insolvenzangelegenheiten zuständig.
Informationen rund um das Insolvenzverfahren
Im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind die Organe einer Gesellschaft verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen.
Sind Sie eine Privatpersonen, also Verbraucher*in im Sinne des § 304 der Insolvenzordnung? Dann müssen Sie vor dem Insolvenzantrag einen außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen. Hierbei ist eine für die Schuldnerberatung anerkannte Person oder Stelle zu beteiligen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.justiz.nrw.de unter dem Stichwort Insolvenz.
Sind Sie Gläubiger*in? Dann können Sie oder Ihre Bevollmächtigten ebenfalls Insolvenzantrag stellen.
Das Insolvenzverfahren dient der Schuldenregulierung, der Sanierung eines Unternehmens oder auch der Abwicklung einer Firma und Verteilung des Restvermögens an die Gläubiger*innen.
Als Privatpersonen können Sie Restschuldbefreiung beantragen. Der Restschuldbefreiung geht eine mehrjährige Wohlverhaltensperiode voraus.
Die Kämmerei bietet keine Schuldnerberatung an, sondern vertritt die Stadt Köln als Gläubigerin in Insolvenzverfahren.
Anerkannte Personen oder Stellen, die insolvente Schuldner*innen beraten, können bei der Kämmerei, Forderungsaufstellungen nach § 305 der Insolvenzordnung anfordern, oder Schuldenbereinigungspläne zur Stellungnahme einreichen.
Telefonische Infos erhalten Sie unter der Telefon-Nummer 0221 / 221-21564.
Weiterführende Informationen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Vollstreckung
Venloer Straße 151-153
50672 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-21564
- Telefax
- 0221 / 221-21540
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Vollstreckung
- Öffnungszeiten
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Montag, 9 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Piusstraße)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Hans-Böckler-Platz)
Regionalbahn-Linien RE 22, RB 24, RB 26, RB 48 (Haltestelle Köln West)