In Deutschland bestätigt der Staatsangehörigkeitsausweis den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Wir stellen ihn auf Antrag in einem speziellen Prüfverfahren aus. Für die Ausstellung benötigen Sie ein berechtigtes Interesse.
Voraussetzungen
Wir können einen Staatsangehörigkeitsausweis nur ausstellen, wenn Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen oder eine Behörde ausdrücklich einen Nachweis verlangt. Bevor wir den Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen, prüfen wir, ob Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- ob Sie nachweisen können, dass Sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweis haben
- ob und wodurch haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben
- ob und wodurch haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren.
In der Regel weisen Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nach, indem Sie einen gültigen deutschen Pass oder Personalausweis vorlegen. Sie erhalten diese Dokumente nämlich nur, wenn Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist.
Ein berechtigtes Interesse liegt nur vor, wenn Ihre Staatsangehörigkeit zweifelhaft oder klärungsbedürftig ist oder wenn eine deutsche oder ausländische öffentliche Stelle einen urkundlichen Nachweis verlangt. Wenn Ihre Staatsangehörigkeit klar ist, stellen wir keinen Staatsangehörigkeitsausweis aus. Aus diesem Grund fehlt Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit das berechtigte Interesse, wenn die Staatsangehörigkeit nicht angezweifelt wird. Diese Anträge haben daher keine Aussicht auf Erfolg.
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen zum Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit. Hierfür können folgende Unterlagen in Betracht kommen:
- Unterlagen über Abstammung und Personenstand (zum Beispiel: Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch, Adoptionsunterlagen)
- Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (zum Beispiel: Einbürgerungsurkunden, Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamt*innen, Spätaussiedlerbescheinigungen, Staatsangehörigkeitsausweise, Reisepässe, Personalausweise, Meldebestätigungen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst, Vertriebenenausweise, Volkslistenausweise)
Bitte legen Sie von allen fremdsprachigen Unterlagen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung vor.
Den Antrag und die dazugehörigen Unterlagen können Sie uns über unser Kontaktformular zuschicken. Bitte verwenden Sie für eine bessere Zuordnung das Anliegen: Staatsangehörigkeitsüberprüfung.
Vorsprache
Die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie über unser Kontaktformular beantragen. Wenn wir Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie von uns eine Rückmeldung. Sie erhalten eine Termineinladung zur Vorsprache, wenn wir Ihnen die Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen können.
Antrag auf Feststellung der deutschen StaatsangehörigkeitGebühren
Der Staatsangehörigkeitsausweis kostet 51 Euro. Diese bezahlen Sie bei Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises vor Ort.
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Staatsangehörigkeitsprüfung
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-22609
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Staatsangehörigkeitsprüfung
- Öffnungszeiten
-
Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)