Wenn Sie außergewöhnlich gehbehindert oder blind sind, können Sie einen persönlichen Behindertenparkplatz beantragen. Voraussetzung hierfür ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" oder "BL". Dies gilt auch, wenn Sie beidseitig an Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände oder Füße direkt am Körper) erkrankt sind.

Ihr Interesse an einem kurzen Weg zum Auto vergleichen wir mit dem Interesse anderer Autofahrender, die ebenfalls einen Parkplatz für ihr Auto brauchen. Deshalb treffen wir immer eine Einzelfallentscheidung. Einen Rechtsanspruch auf einen persönlichen Behindertenparkplatz gibt es nicht.

Benötigte Dokumente

  • Ausgefülltes Antragsformular

    Der Antrag steht Ihnen unter "Downloads und Infos" zum Herunterladen zur Verfügung.

  • Kopie von Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises mit dem Merkmal "aG" oder "BL"

    Bei Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände oder Füße direkt am Körper) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen benötigen wir eine Kopie des Feststellungsbescheides.

  • Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I und des Führerscheins

    Wenn Sie selbst keinen Führerschein haben, dann eine Kopie des Führerscheins der Person, die Sie fährt.

  • Eine von Ihnen unterschriebene Erklärung, wie häufig und zu welchen Gelegenheiten Sie Ihr Auto benutzen

    Es reichen dabei allgemeine Angaben wie zum Beispiel: Arztbesuche, Einkäufe, Therapien, Weg zur Arbeit

  • Bescheinigung der vermietenden Person für einen Parkplatz in der Nähe Ihrer Wohnung

  • Bescheinigung der arbeitgebenden Person für einen Parkplatz in der Nähe Ihrer Arbeitsstelle

  • Kopie des Ausbildungsvertrages oder Arbeitsvertrages

  • Ärztliche Bescheinigung

    Sollten Sie aufgrund Ihrer Behinderung keine 100 Meter zurücklegen können fügen Sie bitte eine entsprechende ärztliche Bescheinigung über die Ihnen zumutbare Wegstrecke in Metern bei. Aus dieser Bescheinigung sollte ebenfalls hervorgehen, ob Sie bei längeren Wegstrecken oder eventuell grundsätzlich auf Hilfsmittel (Rollator, Rollstuhl oder ähnliches) angewiesen sind.

  • Sonstige wichtige Informationen

    wie zum Beispiel das Attest Ihres*Ihrer Ärzt*in über die von Ihnen genutzten Hilfsmittel.

Gültigkeit

Die Einrichtung eines persönlichen Behindertenparkplatzes können wir nur für die Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises genehmigen, maximal für fünf Jahre.

Vorsprache

Der Antrag kann von Ihnen oder Ihrer gesetzlichen Vertretung gestellt werden. Sie können einer Person Ihres Vertrauens hierfür auch eine Vollmacht geben.

Es ist nicht notwendig, den Antrag persönlich bei uns abzugeben. Wenn Sie Ihren Antrag persönlich abgeben wollen, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin.

Weitere Informationen erhalten Sie unter den Telefonnummern:

  • 0221 / 221-27819 für die Stadtbezirke Chorweiler, Innenstadt und Nippes
  • 0221 / 221-21875 für die Stadtbezirke Ehrenfeld, Lindenthal und Porz
  • 0221 / 221-32518 für die Stadtbezirke Kalk, Mülheim und Rodenkirchen  

Gebühren

Es werden keine Gebühren erhoben.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Amt für Verkehrsmanagement
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27172
Telefax
0221 / 221-27091
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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Downloads und Infos