Sie haben Interesse an einer verantwortungsvollen Tätigkeit als Kindertagespflegeperson und möchten Kinder über einen längeren Zeitraum tagsüber betreuen, fördern und bilden? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis.

Benötigte Dokumente

  • Nachweis über vertiefte Kenntnisse in der Kindertagespflege

    Diesen können Sie in qualifizierten Lehrgängen erwerben. Informationen dazu finden Sie unter "Ablauf des Verfahrens". Erst nach erfolgreichem Abschluss des ersten Kurses können Sie den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen.

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege

    Bitte nutzen Sie den Antrag unter "Downloads und Infos". Die folgenden Unterlagen müssen Sie uns erst zur Überprüfung Ihrer Eignung für die Erlaubnis vorlegen:

  • Erweitertes Führungszeugnis

    Das Führungszeugnis können Sie online beantragen.

  • Ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Gesundheit

  • Attest über einen ausreichenden Masernschutz oder eine Masernimpfung

Ablauf des Verfahrens

So läuft das Verfahren, um die Erlaubnis als Kindertagespflegeperson von uns zu erhalten.

  1. Bei der von uns beauftragten Kontaktstelle Kindertagespflege Köln erhalten Sie erste Informationen über die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zur Kindertagespflege. Dort können Sie an einer Informationsveranstaltung teilnehmen, bei der Sie mehr über die gesetzlichen Grundlagen, die Qualifizierung und Ihre berufliche Perspektive erfahren. Bei Interesse bewerben Sie sich für die Qualifizierung.  
  2. Im nächsten Schritt werden Sie von der Kontaktstelle Kindertagespflege zu Gesprächen eingeladen und durchlaufen eine sogenannte Eignungseinschätzung zur Qualifizierung. Fällt die Einschätzung positiv aus, können Sie sich zur Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson nach dem QHB bei einem*einer Bildungsträger*in anmelden.  
  3. Nach der Empfehlung zur Teilnahme an der Qualifizierung können Sie mit uns eine Kostenvereinbarung abschließen. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der Kontaktstelle Kindertagespflege. Wir fördern Ihre Teilnahme für die gesamte, zweigeteilte Maßnahme mit 3.500 Euro. Die Qualifizierung umfasst insgesamt 300 Stunden. Zudem müssen Sie Praktika und Selbstlerneinheiten absolvieren. 
  4. Wenn Sie den ersten Teil der Qualifizierung abgeschlossen haben, können Sie bei uns den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen. Wir überprüfen Ihre Eignung. Dafür werden Sie von uns zu Gesprächen eingeladen. Wenn wir feststellen, dass Sie geeignet sind, erhalten Sie eine befristete Erlaubnis zur Kindertagespflege. Mit dieser können Sie bis zum erfolgreichen Abschluss Ihrer Qualifizierung bereits bis zu fünf Kinder betreuen.  
  5. Anschließend folgt der zweite, tätigkeitsbegleitende Teil Ihrer Qualifizierung. Er umfasst 140 Unterrichtsstunden und endet mit einem Kolloquium. Als Nachweis können Sie beim Bundesverband für Kindertagespflege oder bei einem*einer Bildungsträger*in Ihr Zertifikat beantragen.

Finanzielle Förderung

Als Kindertagespflegeperson sind Sie freiberuflich tätig. Sie erhalten von uns eine Förderung von:

  • 6,03 Euro pro Kind und Stunde, wenn Sie die Kinder bei sich zu Hause betreuen
  • 7,23 Euro pro Kind und Stunde, wenn Sie die Kinder in angemieteten Räumen betreuen 

Den Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege stellen Sie bei der Kontaktstelle Kindertagespflege Köln ( §§ 23 und 24 SGB VIII). Ihr Antrag wird an uns weitergeleitet. Nach der Prüfung des Antrages veranlassen wir die Auszahlung der Förderung an Sie. Die Kindeseltern erhalten von uns einen Bescheid über den zu zahlenden Elternbeitrag.

Auf Antrag erstatten wir Ihnen anteilig Kosten zu Ihrer Kranken- und Rentenversicherung sowie die kompletten Beiträge zur Unfallversicherung. Das entsprechende Formular erhalten bei Beginn Ihrer Tätigkeit von uns.

Sie können zudem von den Eltern einen Beitrag für Essensgeld erheben.

Gebühren

Für die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kindertagespflege
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-98614
Telefax
0221 / 221-98310
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

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