Beschreibung

Teilungsvermessungen sind unter anderem bei Veräußerung sowie Belastung von Grundstücksteilen notwendig. Voraussetzung kann eine Teilungsgenehmigung sein, die von unserem Bauaufsichtsamt erteilt wird.

Nach erfolgter Bearbeitung der Teilung werden die Ergebnisse dem Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht. Von dort aus wird ein Veränderungsnachweis (Auflassungsschrift) erstellt, der dem*der Notar*in zur Bestellung der Auflassung beim Grundbuchamt dient.

Die Arbeiten können von einem*einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*in (siehe Branchenverzeichnis) oder uns ausgeführt werden.

Benötigt werden

Der schriftliche Auftrag auf Teilungsvermessung muss folgende Angaben zwingend enthalten:  

  • Grundstücksdaten (Lage, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer)
  • Kostenträger
  • Grundstückswert
  • Teilungsgenehmigung nach § 7 BauO NW und § 19 BauGB
Vermessungsantrag

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel notwendig, da das Teilen von Grundstücken in der Regel vorherige Beratung erfordert (Abstandsflächen zu bestehenden Gebäuden, daraus resultierende Baulasten sowie planungsrechtliche Probleme).

Gebühren

Gebühren werden nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW) in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

Voraussetzungen

Die Teilungsgenehmigung - falls erforderlich - ist im Rahmen der Teilungsvermessung mit zu beantragen.

Ansprechpersonen

Ihre Ansprechpersonen sind in der Gruppenleitung "Grundstücksvermessungen (Grenzen, Teilungen, Gebäude, Geometrische Festlegungen)".

Sie erreichen diese unter der Rufnummer 0221 / 221-23058.

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Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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