Beschreibung
Teilungsvermessungen sind unter anderem bei Veräußerung sowie Belastung von Grundstücksteilen notwendig. Voraussetzung kann eine Teilungsgenehmigung sein, die von unserem Bauaufsichtsamt erteilt wird.
Nach erfolgter Bearbeitung der Teilung werden die Ergebnisse dem Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht. Von dort aus wird ein Veränderungsnachweis (Auflassungsschrift) erstellt, der dem*der Notar*in zur Bestellung der Auflassung beim Grundbuchamt dient.
Die Arbeiten können von einem*einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*in (siehe Branchenverzeichnis) oder uns ausgeführt werden.
Benötigt werden
Der schriftliche Auftrag auf Teilungsvermessung muss folgende Angaben zwingend enthalten:
- Grundstücksdaten (Lage, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer)
- Kostenträger
- Grundstückswert
- Teilungsgenehmigung nach § 7 BauO NW und § 19 BauGB
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel notwendig, da das Teilen von Grundstücken in der Regel vorherige Beratung erfordert (Abstandsflächen zu bestehenden Gebäuden, daraus resultierende Baulasten sowie planungsrechtliche Probleme).
Gebühren
Gebühren werden nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW) in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
Voraussetzungen
Die Teilungsgenehmigung - falls erforderlich - ist im Rahmen der Teilungsvermessung mit zu beantragen.
Ansprechpersonen
Ihre Ansprechpersonen sind in der Gruppenleitung "Grundstücksvermessungen (Grenzen, Teilungen, Gebäude, Geometrische Festlegungen)".
Sie erreichen diese unter der Rufnummer 0221 / 221-23058.
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Vermessungsabteilung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln - Zugänglichkeit
-
-
- Telefon
- 0221 / 221-26078
- Telefax
- 0221 / 221-24162
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Vermessungsabteilung
- Öffnungszeiten
-
Montag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch, 8 bis 12 Uhr
Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung
- Bitte beachten Sie!
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Am 29. November 2023, voraussichtlich von 8 bis 10 Uhr, stehen Ihnen einige Online-Formulare nicht zur Verfügung.
Wir führen in dieser Zeit Wartungsarbeiten durch, um Ihnen die Formulare langfristig zuverlässig anbieten zu können.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Online-Anwendungen
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
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