Beschreibung
Die Jägerprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines. Die Prüfung verläuft dabei wie folgt:
1. Tag - Schriftlicher Teil
2. Tag - Schießprüfung
3. Tag - Mündlicher/praktischer Teil
Nach bestandener Jägerprüfung wird ein Zeugnis ausgehändigt.
Benötigt werden
-
Zwei Lichtbilder
-
Personalausweis
zur Aufnahme der Personalien.
Prüfungstermine, Anmeldeschluss, Prüfungsort
Schriftlicher Teil:
20. April 2022 ab 15 Uhr
Prüfungsort:
Liebfrauenhaus
Adamsstraße 21
51063 Köln-Mülheim
Schießprüfung:
am 21. April 2022, ab 9 Uhr
Ort: Schießstand Kalkstraße,
Kalkstraße 157
51377 Leverkusen
Mündlicher und Praktischer Teil:
22. und 26. April 2022, ab 8 Uhr
Ort: Gut Leidenhausen
Gut Leidenhausen 1A
51147 Köln
Die Nachprüfung findet am Dienstag den 6. September 2022 statt. Ab 9 Uhr auf dem Schießstand in Leverkusen und ab 12 Uhr der mündlich-praktische Teil in Gut Leidenhausen.
Es gilt die 3G-Regelung und eine Maskenpflicht.
Bitte beachten Sie, dass am Prüfungstag die zu diesen Zeitpunkt gültige Coronaschutzverodnung NRW beziehungsweise der Stadt Köln gilt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor der Prüfungstermin!
Aufgrund der Prüfungen ist die Untere Jagdbehörde von Mittwoch, den 20. April 2022, 12 Uhr, bis einschließlich Freitag, 22. April 2022, sowie am Dienstag, den 26. April 2022 ganztägig nicht besetzt.
Vorsprache
Sie müssen im Stadthaus Deutz, Westgebäude, Zimmer 11 F 45, 11 F 40 oder 11 F 42 persönlich bei unserer Unteren Jagd- und Fischereibehörde vorsprechen.
Gebühren
250 Euro
Keine Bargeldannahme. Nach der Anmeldung wird Ihnen ein Gebührenbescheid zugeschickt.
Rechtliche Voraussetzungen
Sie müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Köln haben. Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist spätestens zwei Monate vor der Prüfung bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde einzureichen.
Dem Antrag sind abweichend von der Frist nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 und § 3 DVO LJG-NRW bis zum 7. Juni 2021 beizufügen:
- ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein;
- ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004.
Es werden nur Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und bei denen keine Versagungsgründe im Sinne des § 17 Absatz 1 Nummer 2 Bundesjagdgesetz vorliegen, zugelassen; hierzu holt die Untere Jagdbehörde eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein. Versagungsgründe sind beispielsweise die nicht gegebene Zuverlässigkeit oder die körperliche Eignung.
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln - Zugänglichkeit
-
-
- Telefon
- 0221 / 221-22137 und -25181
- Telefax
- 0221 / 221-6569713
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Untere Jagd- und Fischereibehörde
- Öffnungszeiten
-
Montags von 14 bis 16 Uhr
Mittwochs von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
Telefonische Anfragen unter Telefon 0221 / 221-25181 und 0221 / 221-22137 sind täglich möglich sowie schriftlich per Post oder per E-Mail.
-
Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
- Bitte informieren Sie sich, ob Sie vor dem Besuch einer Dienststelle einen Termin vereinbaren müssen.
- Für die Zutrittsregelungen zu unseren Kultureinrichtungen (Museen, Bühnen, Stadtbibliothek und Weitere) informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Internetseiten der Einrichtungen.
- Tragen Sie bei Ihrem Besuch eine medizinische Maske (Standard: FFP2 oder KN95/N95) und beachten Sie die Einhaltung der AHA-Regeln.
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