Beschreibung

Die Jägerprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines. Die Prüfung verläuft dabei wie folgt:
1. Tag - Schriftlicher Teil
2. Tag - Schießprüfung
3. Tag - Mündlicher/praktischer Teil
Nach bestandener Jägerprüfung wird ein Zeugnis ausgehändigt.

Benötigt werden

  • Zwei Lichtbilder

  • Personalausweis

    zur Aufnahme der Personalien.

Prüfungstermine, Anmeldeschluss, Prüfungsort

Schriftlicher Teil: 

24. April 2023 ab 15 Uhr

Prüfungsort:
Liebfrauenhaus
Adamsstraße 21
51063 Köln-Mülheim  

Voraussichtlich:

Schießprüfung:

am 25. April 2023, ab 9 Uhr
Ort: Schießstand Kalkstraße,
Kalkstraße 157
51377 Leverkusen

Mündlicher und Praktischer Teil:

26. bis 28. April 2023, ab 8 Uhr
Ort: Gut Leidenhausen
Gut Leidenhausen 1a
51147 Köln

 

Nachprüfungstermin

Die Nachprüfung findet am 5. September 2023 statt, ab 9 Uhr auf dem Schießstand in Leverkusen und ab 12 Uhr der mündlich-praktische Teil in Gut Leidenhausen.

 

Vorsprache

Sie müssen im Stadthaus Deutz, Westgebäude, Zimmer 11 F 40 oder 11 E 44  persönlich bei unserer Unteren Jagd- und Fischereibehörde vorsprechen.

Gebühren

250 Euro
Keine Bargeldannahme. Nach der Anmeldung wird Ihnen ein Gebührenbescheid zugeschickt.

Rechtliche Voraussetzungen

Sie müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Köln haben. Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist spätestens zwei Monate vor der Prüfung bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde einzureichen.

Dem Antrag sind abweichend von der Frist nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 und § 3 DVO LJG-NRW bis zum 7. Juni 2021 beizufügen:

  1. ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein;
  2. ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004.

Es werden nur Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und bei denen keine Versagungsgründe im Sinne des § 17 Absatz 1 Nummer 2 Bundesjagdgesetz vorliegen, zugelassen; hierzu holt die Untere Jagdbehörde eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein. Versagungsgründe sind beispielsweise die nicht gegebene Zuverlässigkeit oder die körperliche Eignung.

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Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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