Beschreibung
Der Jagdschein dokumentiert die grundsätzliche Berechtigung zur Jagdausübung im gesamten Bundesgebiet. Die Jagd mit Greifen oder Falken - Beizjagd - erfordert einen Falknerjagdschein.
Bitte beachten Sie:
Die Verlängerung von Jagdscheinen, die ihre Gültigkeit zum 1. April 2023 verlieren, sind ab 1. Februar 2023 möglich.
Benötigt werden
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Jägerprüfungsurkunde
Vorlage nur bei Erstausstellung.
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Lichtbild
Nur bei Erstausstellung und Erneuerung des Jagdscheines.
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Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung
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Personalausweis
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Zuverlässigkeitsprüfung durch die Untere Jagd- und Fischereibehörde
Vor der Erteilung des Jagdscheines wird die Zuverlässigkeit geprüft, so dass der Jagdschein nicht immer sofort ausgehändigt werden kann.
Übersicht über die Gebührenhöhe
Jagdscheinart | Erwachsene | Jugendliche |
---|---|---|
Einjahresjagdschein | 35 Euro | 20 Euro |
Zweijahresjagdschein | 50 Euro | 30 Euro |
Dreijahresjagdschein | 65 Euro | 35 Euro |
Tagesjagdschein (14 Tage) | 15 Euro | 15 Euro |
Einjahresfalknerjagdschein | 20 Euro | 15 Euro |
Zweijahresfalknerjagdschein | 30 Euro | 20 Euro |
Dreijahresfalknerjagdschein | 35 Euro | 25 Euro |
Tagesfalknerjagdschein (14 Tage) | 15 Euro | 15 Euro |
Jagdscheindoppel | 30 Euro | 30 Euro |
Zweitschrift Jägerprüfungszeugnis | 35 Euro | 35 Euro |
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich im Stadthaus Deutz, Westgebäude, Zimmer 11 E 45.
Gebühren
Für die Ausstellung eines Jagdscheins müssen Sie Gebühren bezahlen. Die Höhe entnehmen Sie bitte der Übersicht weiter oben auf der Seite. Einen Gebührenbescheid erhalten Sie nach Erteilung des Jagdscheines.
Rechtliche Voraussetzungen
Mindestalter 16 Jahre, § 17 Absatz 1 BundesjagdgesetzPersonen, die die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung besitzen, § 17 Absatz 1 Bundesjagdgesetz. Der Jagdschein darf nicht entzogen oder gesperrt sein § 17 Absatz 1 Bundesjagdgesetz. Hauptwohnsitz in Köln.
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Untere Jagd- und Fischereibehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefon
- 0221 / 221-22137 und -25181
- Telefax
- 0221 / 221-6569713
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Untere Jagd- und Fischereibehörde
- Öffnungszeiten
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Montags von 14 bis 16 Uhr
Mittwochs von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
Telefonische Anfragen unter Telefon 0221 / 221-25181 und 0221 / 221-22137 sind täglich möglich sowie schriftlich per Post oder per E-Mail.
Online Anwendungen
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
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