Beschreibung
Wenn Sie im Kölner Stadtgebiet einen speziellen Markt oder ein Volksfest veranstalten wollen, dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
Benötigt werden
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Schriftlicher Antrag
aus dem Ort, Zeit und Art des Marktes hervorgeht. Der Antrag kann formlos sein, Sie können auch das Formular benutzen, das Sie unter "Downloads und Infos" finden. Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung vorliegen.
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Verzeichnis über die Austellerinnen und Aussteller
notfalls eine vorläufige Zusammenstellung
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Führungszeugnis für Behörden (Belegart O)
Das Führungszeugnis beantragen Sie bitte in der Meldebehörde Ihres Wohnortes unter Angabe des Aktenzeichens 32-327 (für Köln: das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus)
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Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug beantragen Sie bitte in der Meldebehörde Ihres Wohnortes unter Angabe des Aktenzeichens 32-327 (für Köln: das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus). Für juristische Personen ist der Antrag in der Gewerbemeldestelle zu stellen.
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Auskunft in Steuersachen des Gemeindesteueramtes
des Wohnortes. Das zuständige Steueramt für Köln befindet sich im Kundenzentrum Innenstadt, Laurenzplatz 1 bis 3, 50667 Köln. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite unter "Hilfreiche Links". Sollten Sie außerhalb Kölns wohnen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung.
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Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum bis 31. Dezember 2012
derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz hatte. Sie erhalten den Auszug beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind, in: 50393 Köln, Luxemburger Straße 101 (Justizzentrum)
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Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum ab 1. Januar 2013
über das Vollstreckungsportal der Länder (§ 882b ZPO nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab 1. Januar 2013). Nur über Internet erhältlich. Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht, Abteilung Schuldnerverzeichnis.
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Bescheinigung des Insolvenzgerichtes
derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz hatte. Sie erhalten den Auszug bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind, in: 50393 Köln, Luxemburger Straße 101 (Justizzentrum)
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Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes
in dessen Bezirk der oder die Gewerbetreibende in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz hatte.
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Personalausweis
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Aufenthaltserlaubnis
sofern es sich um eine ausländische Staatsangehörige oder einen ausländischen Staatsangehörigen (mit Ausnahme EU-Angehörige) handelt. Die Erlaubnis muss zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit berechtigen.
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bei juristischen Personen
zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung.
Antrag durch eine juristische Person
Handelt es sich bei der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller um eine juristische Person, wie zum Beispiel eine Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einen Verein oder ähnliches, so sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen bei der Antragstellung vorzulegen. Dazu zählen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende.
Hilfreiche Links
Vorsprache
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich.
Gebühren
Die Gebühr wird im Einzelfall festgesetzt. Die Spanne reicht von 100 bis 2.300 Euro.Die Gebühr können Sie auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder mit der GeldKarte bezahlen.
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Nutzung öffentlicher Flächen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefax
- siehe Servicenummern
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Nutzung öffentlicher Flächen
- Öffnungszeiten
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Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
- Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
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Bitte beachten Sie: In der Regel müssen Sie vor dem Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbaren.
Termine können Sie telefonisch oder in einigen Bereichen online vereinbaren.
In den städtischen Verwaltungsgebäuden mit Publikumsverkehr und bei Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt müssen Sie eine medizinische Maske tragen. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Online Anwendungen
Downloads und Infos
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)
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