In dem Gewerbemeldeverzeichnis sind alle Gewerbemeldungen im Stadtgebiet Köln gesammelt.
Dort sind zu jedem registrierten Gewerbe Name, Anschrift und Tätigkeit hinterlegt. Diese Informationen können von Bürger*innen öffentlich abgerufen werden. Wenn Sie Informationen abfragen wollen, die über diese Angaben hinausgehen, wird Ihre Anfrage zunächst einer Prüfung unterzogen.
Benötigt werden
Öffentliche Suche
Die öffentliche Suche können Sie eigenständig und ohne Registrierung durchführen.
Erweiterte Auskunft
Für eine Auskunft, die über die Grunddaten hinausgeht ist eine Registrierung in der elektronischen Auskunft notwendig. Des Weiteren muss die Auskunft durch einen schriftlichen Antrag, der von der antragstellenden Person unterschrieben sein muss, erfolgen und die nachfolgenden Angaben enthalten:
- Angaben zum*zur Absender*in, Firmierung beziehungsweise Name und Adresse
- Angaben zur Anfrage: Name, Adresse, Firmierung, Betriebssitz der*des Erfragten (soweit bekannt)
- Darlegung eines berechtigten Interesses an der Gewerbeauskunft
Antragstellende Person
Öffentliche Suche
Jede*r kann diese Informationen online und ohne Registrierung in der öffentlichen Suche der Gewerbemeldestelle abfragen.
Erweiterte Auskunft
Erweiterte Auskünfte werden erteilt an
- Behörden
- Unternehmen sowie
- Privatpersonen mit berechtigtem Interesse.
Form des Antrags
Öffentliche Suche
Die öffentliche Suche können Sie eigenständig und ohne Registrierung durchführen.
Erweiterte Auskunft
Die Antragstellung ist auf folgende Arten zulässig:
- online über die elektronische Auskunft
- schriftlich per Post oder Fax
- persönlich bei der Gewerbemeldestelle
Anträge per E-Mail oder über das Kontaktformular sind aus datenschutzrechtlichen Gründen beziehungsweise aufgrund der fehlenden Unterschrift nicht möglich.
Falsch eingegangene oder unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden und müssen zurückgewiesen werden.
Vorsprache
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag online über die elektronische Auskunft oder schriftlich per Post oder Fax einzureichen.
Eine persönliche Vorsprache ist daher nicht zwingend erforderlich. Sollten Sie jedoch die persönliche Vorsprache wünschen, so ist dies nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Gebühren
Öffentliche Suche
Für die Nutzung der öffentlichen Suche fallen keine Gebühren an.
Erweiterte Auskunft
Für eine erweiterte Auskunft fallen nachfolgende Gebühren an:
- elektronische Auskunft: 25 Euro
- Persönliche Vorsprache und mündliche Auskunft (ohne Ausdruck): 8 Euro
- Persönliche Vorsprache und schriftliche Auskunft: 15 Euro
- Schriftlich angeforderte Auskunft und nicht gemeldetes Gewerbe (sogenannte Negativauskunft): 25 Euro
- Schriftlich angeforderte Auskunft und gemeldetes Gewerbe (sogenannte Positivauskunft): 50 Euro
- Schriftlich angeforderte Auskunft mit Ermittlung vor Ort: 86 Euro
- Schriftlich angeforderte Mehrfachauskunft (personen- oder objektbezogen): 80 Euro
Bei Nutzung der elektronischen Auskunft wird Ihnen monatlich ein Gebührenbescheid übersandt.
Sollten Sie persönlich Vorsprechen, wird Ihnen ein Bescheid über die erhobenen Gebühren übergeben.
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Gewerbemeldestelle
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-27751, Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-28643
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gewerbemeldestelle
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 193, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)
Fahrplanschnellsuche
Fahrplansuche auf KVB.koelnDownloads und Infos
- Allgemeine Nutzungsbedingungen für die eAuskunft
- eAuskunft: Öffentliche Suche
- eAuskunft: Hilfe zur öffentlichen Suche
- eAuskunft: Login zur erweiterten Auskunft
- Registrierungsantrag zur erweiterten Auskunft für Unternehmen
- Verlängerung der Registrierung zur erweiterten Auskunft für Unternehmen
- Registrierungsantrag zur erweiterten Auskunft für Behörden
- Verlängerung der Registrierung zur erweiterten Auskunft für Behörden