Der Amtszahnärztliche Dienst befasst sich für Bezirkssozialämter und Beihilfekassen mit der Bearbeitung von zahnärztlichen Heil- und Kostenplänen und zahnärztlichen Rechnungen anhand gesetzlicher Vorgaben.

Amtszahnärztliche Stellungnahmen

Amtszahnärztliche Stellungnahmen sind notwendig zur Beurteilung der Möglichkeit einer Kostenübernahme für zahnärztliche Leistungen bei Personen, die der Beihilfeverordnung der Stadt, des Landes und des Bundes unterliegen oder die Krankenhilfe durch die Bezirkssozialämter der Stadt erhalten.

Gesetzliche Grundlagen

  1. Beihilfeverordnungen
  2. Runderlasse der Finanzministerien
  3. Sozialgesetzbücher V und VIII
  4. Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  5. Gebührenverordnung für Zahnärzte (GOZ)
  6. Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ)

Beurteilung von Leistungen gemäß Beihilfeverordnung

Folgende Leistungen werden hinsichtlich ihrer Beihilfefähigkeit gemäß Beihilfeverordnung beurteilt:

  1. Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
  2. Allgemeine zahnärztlich-chirurgische Leistungen
  3. Allgemeine zahnärztlich-konservierende Leistungen (Endodontie, Füllungstherapie)
  4. Implantologische Leistungen
  5. Kieferorthopädische Leistungen
  6. Parodontologische Leistungen
  7. Prothetische Leistungen
  8. Zahntechnische Leistungen

Beurteilung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Folgende Leistungen werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbG) beurteilt:

  1. Kieferorthopädische Leistungen
  2. Parodontologische Leistungen
  3. Prothetische Leistungen
  4. Schienentherapie

Vorsprache

Die Termine werden schriftlich auf dem Postweg mitgeteilt.

Terminänderungen und allgemeine Anfragen, die Begutachtung betreffend, können telefonisch unter 0221 / 221-24750 erfolgen. Wir sind zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 8 bis 16 Uhr
  • Freitag 8 bis 12 Uhr

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
Neumarkt 15-21
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-24750
Telefax
0221 / 221-23762
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung

Telefonische Beratung:
Montag bis Donnerstag, 14 bis 16 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 7, 9, 16 und 18 (Haltestelle Neumarkt)
Bus-Linien 136, 146 (Haltestelle Neumarkt)

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