Unsere Ferienförderkurse finden jedes Jahr in den Sommerferien für Schüler*innen ab der 7. Klasse statt. Sie bieten die Möglichkeit in Kleingruppen in einem bestimmten Fach eine Unterstützung durch qualifizierte Lehrkräfte zu erhalten, um Lernrückstände aufzuholen.
Teilnehmen können:
- Schüler*innen, die zu einer Nachprüfung zugelassen sind sowie
- Schüler*innen, die für ein bestimmtes Fach von ihrer Lehrkraft eine entsprechende Empfehlung für die Ferienförderkurse erhalten haben.
Bedingung ist in jedem Fall, dass die Schüler*innen in Köln wohnen oder zur Schule gehen. Die Inhalte orientieren sich an den Lernbedürfnissen. Es werden zwei Kursblöcke angeboten, einer in der ersten Ferienhälfte und ein folgender in der zweiten Ferienhälfte. Jeder Kurs dauert drei Wochen und umfasst insgesamt 26 Unterrichtsstunden.
Welche Ferienförderkurse gibt es?
Die Teilnahme ist auf die Fächer begrenzt, die im jeweiligen Jahr angeboten werden können.
Folgende Fächer konnten im Sommer 2025 angeboten werden:
- Mathematik
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Latein
- Spanisch
Wann und wo finden Ferienförderkurse statt?
Unterrichtet wird montags bis freitags mit jeweils zwei Unterrichtsstunden pro Tag. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Der Unterricht findet vormittags oder mittags in der Zeit zwischen 8 und 14 Uhr statt.
Die Kurse finden im Berufskolleg an der Lindenstraße, Lindenstraße 78, 50674 Köln statt.
Anmeldung
Die Anmeldezeiträume für die Ferienförderkurse sowie alle weiteren Informationen werden entsprechend frühzeitig an dieser Stelle veröffentlicht.
Kosten
Die Gebühren für einen Kurs 2025 lagen bei 132,95 Euro.
Die Gebühren für 2026 werden zum gegebenen Zeitpunkt an dieser Stelle veröffentlicht.
Kostenübernahme
Wenn Sie eine Kursgebührenbefreiung im Rahmen des Bildungspakets in Anspruch nehmen möchten, brauchen Sie die Kursgebühr nicht zu überweisen. Sie können von der Kursgebühr befreit werden, wenn Sie folgende Leistungen beziehen:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (vom Jobcenter)
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (vom Amt für Soziales und Senioren) erhalten
- Wohngeld oder Kinderzuschlag
In diesem Fall müssen Sie eine Kopie Ihres letzten Bescheids über die erhaltenen Leistungen vorlegen. Dadurch können wir Sie in den Sammelantrag für das Amt für Bildung und Teilhabe aufnehmen.
Soweit Eltern beziehungsweise Schüler*innen zu Geringverdienern ohne laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II zählen, besteht die Möglichkeit, eine Befreiung der Kursgebühren prüfen zu lassen. Dazu stellen Sie den Antrag auf Leistungen aus dem Bildungspaket direkt beim jeweils zuständigen Jobcenter (Abteilung Bildung und Teilhabe). Die Zuständigkeit richtet sich nach der Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass eine Vorleistung der Kursgebühr erfolgen muss.
In der Kursgebühr sind Fahrtkosten oder die Kosten für Schulbücher, Kopien und andere Materialien nicht enthalten.
Wenn eine*n Schüler*in nicht zum Unterricht erscheint oder erkrankt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Versäumter Unterricht wird nicht nachgeholt.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Schulpsychologischer Dienst
Jakordenstraße 18-20
50668 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-29001 und 221-29002
- Telefax
- 0221 / 221-29185
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Schulpsychologischer Dienst
- Öffnungszeiten
-
Wir sind telefonisch oder per E-Mail über unser Sekretariat erreichbar:
Montag bis Donnerstag, 8:30 bis 16:30 Uhr
Freitag, 8:30 bis 13:30 Uhr
Eine Beratung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.