Beschreibung

Um die Anwohner*innen im Umfeld des RheinEnergieSTADIONS besser vor Verkehrsbelastungen und Lärm bei Veranstaltungen zu schützen, wurde ein Schutzkonzept mit mehreren Anwohnerzonen ins Leben gerufen.

Als Anwohner*in können Sie bei uns eine kostenlose Durchfahrtsberechtigung beantragen. Bitte benutzen Sie dafür das unter Download und Infos bereitsgestellte Formular.

Für einen Besucherausweis brauchen Sie kein Formular. Den Ausweis können Sie per E-Mail bestellen oder sich direkt im Kundenzentrum Lindenthal ausstellen lassen. Siehe unter "Wie beantrage ich die Durchfahrtberechtigung?"

Benötigt werden

  • Antrag auf Erteilung einer Durchfahrtsberechtigung

    Den Antrag können Sie unter Downloads und Infos herunterladen. Für Besucherausweise benötigen wir keinen Antrag. Bitte verwenden Sie das Formular auch, wenn Sie eine neue Berechtigung brauchen, weil das Kennzeichen sich geändert hat.

  • Kopie des Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I

    benötigen wir auch, wenn Sie eine neue Berechtigung brauchen, weil sich das Kennzeichen geändert hat.

  • Schriftliche Bestätigung der Benutzung

    wenn Sie nicht Eigentümer*in des Fahrzeugs sind. Die notwendige Erklärung für Privat- und Firmenfahrzeuge finden Sie im Antragsformular, das Sie unter Downloads und Infos herunterladen können. Die Bestätigung benötigen wir auch, wenn Sie eine neue Berechtigung brauchen, weil das Kennzeichen sich geändert hat.

  • Eigentumsnachweis

    wenn Sie die Berechtigung als Eigentümer*in eines Mietshauses beantragen. Als Nachweis können Sie beispielsweise eine Kopie des Grundbuchauszuges oder des Grundsteuerbescheides vorlegen. Wenn Sie eine neue Berechtigung brauchen, weil das Kennzeichen sich geändert hat, müssen Sie diesen Nachweis nicht erneut vorlegen.

  • Kopie des Mietvertrages über den Stellplatz

    wenn Sie die Berechtigung als Nutzer*in eines Miet-Stellplatzes benötigen. Wenn Sie eine neue Berechtigung brauchen, weil das Kennzeichen sich geändert hat, müssen Sie diese Unterlage nicht erneut vorlegen.

  • Kopie des Diensteistungsvertrages

    wenn die Berechtigung für eine dauerhaft zu erbringende Dienstleistung benötigt wird, wie beispielsweise von einem Pflegedienst. Wenn Sie eine neue Berechtigung brauchen, weil das Kennzeichen sich geändert hat, müssen Sie diese Unterlage nur vorlegen, wenn sich gleichzeitig der*die Halter*in des Fahrzeugs geändert hat (beispielsweise anderer Pflegedienst).

  • Ihre bisherige Durchfahrtsberechtigung

    wenn Sie eine neue Berechtigung brauchen, weil das Kennzeichen sich geändert hat.

Wie beantragen Sie die Durchfahrtberechtigung?

Als Anwohner*in nutzen Sie bitte das Formular, das Sie hier herunterladen können, und senden es zusammen mit den oben genannten Unterlagen an:

Kundenzentrum Lindenthal
Aachener Straße 220
50931 Köln

Bitte verwenden Sie das Formular auch, wenn Sie eine neue Berechtigung brauchen, weil das Kennzeichen sich geändert hat.

Besucherausweise: Wir nehmen Ihre Bestellung per E-Mail entgegen und beantworten auf diesem Wege auch gern Ihre Fragen zur Durchfahrtberechtigung.

Besucherausweis per E-Mail bestellen
Die Anwohnerschutzzonen im Überblick

Was tun bei einem Fahrzeugwechsel?

Wenn das alte Kennzeichen übernommen wird, ist nichts zu veranlassen.

Wenn Sie das Kennzeichen wechseln, benötigen Sie eine neue Durchfahrtsberechtigung. Dieser Folgeantrag wird genau so wie der Erstantrag gestellt. Diesen finden Sie unter Downloads und Infos.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Besucherausweise können Sie per E-Mail bestellen und Durchfahrtsberechtigungen für Anwohner*innen auf dem Postweg beantragen.

Gebühren

Die Durchfahrtsberechtigung und die Besucherausweise sind gebührenfrei.

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Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Downloads und Infos

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linien 1, 7 und 13 (Haltestelle Aachener Straße/Gürtel)
Bus-Linie 137 (Haltestelle Aachener Straße/Gürtel)

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