Sie gehen in Ihrem privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen um oder wollen diese erwerben und benötigen dafür eine Erlaubnis. Hier finden Sie auch Informationen über eine Verlängerung der Erlaubnis (die dafür notwendigen Punkte sind besonders ausgewiesen).

Benötigte Dokumente

  • Formgebundener schriftlicher Antrag

    Den erforderlichen Vordruck erhalten Sie bei unserem Amt für öffentliche Ordnung in der Abteilung für Straßen- und Grünflächennutzungen. Bei telefonischer Anforderung unter der Rufnummer 0221 / 221-27736 (montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 bis 13 Uhr) wird Ihnen der Antrag auch zugeschickt.

  • Angaben zur Person

  • Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang

    Hinweis: Zur Verlängerung der Erlaubnis müssen Sie unter anderem Ihren ablaufenden Erlaubnisschein nach § 27 Sprengstoffgesetz vorlegen!

Allgemeine Informationen

Die Erlaubnis, die Sie beim Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Straßen und Grünflächennutzung beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit und den Erwerb von Treibladungspulver (zum Beispiel für Sportschützen). Sofern Sie gewerblich bedingt Sprengstoff nutzen oder erwerben wollen, erhalten Sie die Erlaubnis der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 bis 10, 50667 Köln, Telefon 0221 / 147-0.

Für den Erhalt der Erlaubnis im privaten Bereich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Zuverlässigkeit
    Im Rahmen des Antragsverfahrens wird von der Ordnungsbehörde ein Führungszeugnis und eine Stellungnahme der Polizei eingeholt.
  • Bedürfnis für die Erlaubnis
    Sie müssen einen tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis haben. So wird zum Beispiel einem*einer Sportschütz*in eine Bescheinigung des Vereins ausgestellt, dass er*sie dort als aktives Mitglied einer Erlaubnis bedarf. Als Inhaber*in einer Waffenbesitzkarte oder eines Jagdscheins oder als Besitzer*in eines Vorderladers liegt diese Voraussetzung gleichfalls vor.                         
  • Fachkunde
    Das Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie vorlegen.
    Wenn Sie noch keine Fachkunde besitzen, dann benötigen Sie zunächst eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang. Weitere Informationen finden Sie in dem Link unter "Ähnliche Dienstleistungen".
  • Körperliche Eignung
  • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
  • Staatsangehörigkeit der Europäischen Union

Befristung und Geltungsbereich
Die Erlaubnis wird in der Regel für fünf Jahre erteilt beziehungsweise jeweils verlängert. Inhaltliche und räumliche Beschränkungen sowie Auflagen sind möglich.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Die Ersterteilung kostet 150 Euro, eine Verlängerung kostet 100 Euro.

Die Gebühren können Sie auch bargeldlos mit Karte bezahlen.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
siehe Servicenummern
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

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