Beschreibung
Wenn Sie Großveranstaltungen wie zum Beispiel Straßenfeste, Weihnachtsmärkte oder ähnlich durchführen wollen, können Sie hier eine Erlaubnis beantragen. Zentraler Ansprechpartner ist das Ordnungsamt, Abteilung für Straßen- und Grünflächennutzung.
Benötigt werden
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Schriftlicher Antrag
Formlos mit Angaben zu Datum, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung oder Sie benutzen das hier unter "Downloads und Infos" verlinkte Formular.
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Angaben zum Ablauf der Veranstaltung
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Angabe von beabsichtigen Aufbauten
(zum Beispiel Imbiss- und Getränkestände)
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Verkehrszeichenplan
falls Straßen gesperrt oder Halteverbotszonen eingerichtet werden müssen
Zusatzinformationen
Der Antrag ist in der Regel zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.
Die Umsetzung der erforderlichen verkehrslenkenden Maßnahmen (zum Beispiel Straßensperrungen, Halteverbotszonen) obliegt der Veranstalterin oder dem Veranstalter.
Während der Dauer der Veranstaltung hat die Veranstalterin bzw. der Veranstalter dafür zu sorgen, dass für Polizei- und Rettungsfahrzeuge eine Durchfahrtsmöglichkeit von mindestens 3,50 Metern verbleibt.
Vorsprache
Sie müssen nicht persönlich kommen.
Gebühren
50 Euro bis 400 Euro Verwaltungsgebühren, je nach Art der Veranstaltung.
Sollten Imbiss- und Getränkestände aufgebaut werden, so berechnen wir darüber hinaus pro Stand und Tag 30 Euro Verwaltungsgebühren zusätzlich.
Weiterhin werden Sondernutzungsgebühren nach der Sondernutzungssatzung erhoben. Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte bezahlt werden.
Rechtliche Voraussetzungen
Großveranstaltungen entsprechend den Vorgaben des Orientierungsrahmens des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein Westfalen zur Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen, zum Beispiel Straßenfeste, Weihnachtsmärkte und so weiter.
Diverse Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Straßen- und Wegegesetzes (StWG) sowie der städtischen Sondernutzungssatzung.
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Nutzung öffentlicher Flächen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefax
- siehe Servicenummern
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Nutzung öffentlicher Flächen
- Öffnungszeiten
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Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
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Downloads und Infos
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)
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