Festgesetzte Steuern sind grundsätzlich bis zum Fälligkeitstag zu entrichten. In Ausnahmefällen kommt eine spätere (Teil-)Zahlung in Betracht.
Voraussetzungen
Eine Stundung ist schriftlich zu beantragen. Der Stundungsantrag ist wirtschaftlich begründet, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner durch die pünktliche Entrichtung unverschuldet in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten würde. Hierbei ist es der Schuldnerin oder dem Schuldner grundsätzlich zuzumuten, sämtliche Kreditmöglichkeiten auszuschöpfen.
Hinweis
Die gestundeten Beträge werden verzinst. Die Stundung kann auch von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.
Die Stundungs- und Ratenzahlungszinsen betragen 0,5 Prozent je angefangenem Monats der offenen Forderung.
Wenn Ihrem Antrag auf Ratenzahlung entsprochen wurde, sind diese Teilbeträge inklusive Zinsen zu den vereinbarten Terminen zu entrichten.
Sofern Sie der Stadtkasse Köln eine Lastschrift-Einzugermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge zu den jeweiligen Terminen von Ihrem Girokonto eingezogen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-21686
- Telefax
- 0221 / 221-21689
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Steueramt
- Öffnungszeiten
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Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler)
Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler)
S-Bahn-Linie S 6, S 11 (Haltestelle Chorweiler)