Bekommen Sie geschäftlichen oder privaten Besuch aus dem Ausland, wird in der Regel eine Verpflichtungserklärung benötigt.
Hierdurch können Ihre Gäste bei der Beantragung eines Visums gegenüber der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) nachweisen, dass für die Dauer ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland der Lebensunterhalt einschließlich ausreichendem Krankenversicherungsschutzes sichergestellt ist.
Benötigt werden
Personalausweis oder Reisepass des*der Verpflichtungsgeber*in (Gastgeber*in)
Der Personalausweis oder Reisepass muss eine gültige Aufenthaltserlaubnis von mindestens sechs Monaten beziehungsweise eine Niederlassungserlaubnis beinhalten.
Erklärung des Verpflichtungsgebendem
Dieses Dokument steht Ihnen unter "Download und Infos" zum Herunterladen zur Verfügung.
Antragsformular für die Verpflichtungserklärung
Dieses muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
Das Antragsformular finden Sie im Bereich "Download und Infos".
Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
Nachweise über regelmäßige Einnahmen und Ausgaben sowie die vollständigen Kontoauszüge der letzten drei Monate.
Bitte beachten Sie unten unter "Hinweise zu Unterlagen" die Hinweise für Arbeitnehmer*innen/Selbstständige/freiberuflich Tätige/ Unternehmer*innen
Achtung! Besonderheit
In besonderen Einzelfällen kann es vorkommen, dass zur Prüfung Ihrer Bonität die Vorlage einer Schufa Auskunft erforderlich wird. Dies können wir leider nicht im Vorfeld feststellen, sondern das ergibt sich erst bei Ihrer persönlichen Vorsprache. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in diesem Fall eine erneute Vorsprache erforderlich wird.
Eine Verlinkung zur Schufa Bonitätsauskunft finden Sie im Bereich Downloads und Infos.
Sofern Antragstellende eine besondere Dringlichkeit für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung nachvollziehbar belegen können (zum Beispiel Todesfall in der Familie), können wir in dieser besonderen Situation weiterhin als Einzelfall sofort eine Verpflichtungserklärung ausstellen.
Hinweise zu den Unterlagen
Es werden alle allgemeinen Unterlagen, die oben aufgeführt sind, auch des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin benötigt.
Zusätzliche Unterlagen für Angestellte und Arbeiterinnen bzw. Arbeiter
Verdienstabrechnungen der letzten sechs Monate.
Arbeitsbescheinigung des*der Arbeitgeber*in mit Angabe, ob das Arbeitsverhältnis unbefristet, befristet und/oder gekündigt ist.
Zusätzliche Unterlagen für selbstständige Erwerbstätige oder freiberuflich Tätige
Letzter Steuerbescheid
Aktuelle Bescheinigung des*der Steuerberater*in oder des Steuerberaters
Nachweise über private Krankenversicherung (Versicherungsvertrag und aktueller Kontoauszug).
Nachweise über private Rentenversicherung (Versicherungsvertrag und aktueller Kontoauszug).
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Dies können wir aber nur bei der tatsächlichen Prüfung feststellen.
Zusätzliche Unterlagen für Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer, Firmen und Vereine
Haftungserklärung für den Gast auf Firmenbriefkopf.
Ein Beispiel für eine Haftungserklärung finden Sie unter "Downloads und Infos"
Was bedeutet die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für mich?
Mit der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich, für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthaltes Ihres Gastes entstehen (können). Dies gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Einreise Ihres Gastes.
Ob Sie in der Lage sind, diese Kosten zu übernehmen, wird bei einer Bonitätsprüfung festgestellt.
Hierbei müssen Sie Ihre gesamten finanziellen Verhältnisse offenlegen. Finanziell leistungsfähig sind Sie nur dann, wenn Ihr Einkommen erheblich höher als Ihre Ausgaben oder finanziellen Verpflichtungen ist.
Kann jede oder jeder eine Verpflichtungserklärung abgeben?
Wenn Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV) oder dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) sowie Wohngeld oder Lastenzuschuss beziehen, können Sie keine Verpflichtungserklärung abgeben.
Was muss ich zusätzlich beachten?
Auch wenn Sie sich durch die Verpflichtungserklärung dazu verpflichtet haben, dass Sie für alle Kosten während des Aufenthaltes Ihres Gastes aufkommen, ist es erforderlich, dass Ihr Gast gegenüber der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) den Abschluss einer Reisekrankenversicherung nachweist.
Bei der Verpflichtungserklärung handelt es sich um eine selbstschuldnerische Erklärung. Die Abholung der Verpflichtungserklärung darf nur persönlich erfolgen, da Ihre Unterschrift beglaubigt wird. Sie können sich hierbei nicht vertreten lassen oder eine Vollmacht vorlegen.
Sie können nur dann in Köln eine Verpflichtungserklärung erhalten, wenn Sie in Köln wohnen und angemeldet sind.
Sollte die Verpflichtungserklärung über eine Firma, ein Unternehmen oder einen Verein abgegeben werden, muss der Geschäfts- oder Vereinssitz in Köln sein.
Informationen zu Besuchsaufenthalten, Geschäftsreisen, Familienzusammenführung und Eheschließung
Für die verschiedenen Aufenthalte und Zwecke gibt es weitere Informationen zur Verpflichtungserklärung.
Wie kann ich eine Verpflichtungserklärung abgeben?
Sie können die notwendigen Unterlagen als Datei per E-Mail an das Postfach der Bonität senden oder per Post an
Ausländeramt 332/10 Bonität Dillenburger Str. 56-66 51105 Köln
Die Unterlagen werden nach Erhalt schnellstmöglich intern geprüft. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen kommt es zu einer längeren Bearbeitungszeit.
Wir bitten von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Bitte geben Sie bei der Übersendung der Unterlagen Ihre Telefonnummer und/oder Ihre sonstigen Kontaktdaten zur Erreichbarkeit an.
Über den Abschluss der Prüfung werden Sie telefonisch oder schriftlich informiert. Dabei wird Ihnen die möglichen Abholzeiten mitgeteilt bei der Sie die Verpflichtungserklärung persönlich unterschreiben müssen.
Für die Unterschrift und Aushändigung der Unterlagen werden mindestens fünfzehn Minuten benötigt.
Haben Sie bereits in den vergangenen sechs Monaten eine Verpflichtungserklärung abgegeben und es wurde bereits Ihre Bonität geprüft?
Wenn Sie bereits in den vergangenen sechs Monaten eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben und Ihre Bonität hierbei schon geprüft wurde, kann auf eine erneute Bonitätsprüfung verzichtet werden.
Hierbei wird dann auf der Verpflichtungserklärung vermerkt, dass Sie Ihre Bonität glaubhaft gemacht haben. Sie sollten sich in diesem Fall immer vorab bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erkundigen, ob das für die Einreise ausreichend ist. Ansonsten führen wir gerne eine erneute Bonitätsprüfung durch. Bitte bringen Sie hierfür die zuvor genannten Unterlagen mit.
Was passiert, wenn die Bonität nicht gegeben ist?
Sollte die Prüfung der Unterlagen ergeben, dass Ihre Bonität nicht gegeben ist, können Sie nach einem Beratungsgespräch mit uns eine Sicherheitsleistung hinterlegen, um die Verpflichtungserklärung zu erhalten.
Bei folgenden Konstellationen ist die Hinterlegung einer Sicherheitsleitung möglich um eine Verpflichtungserklärung zu erhalten und die entsprechende Einreise zu ermöglichen:
bei bevorstehender Geburt eines Kindes
bei kürzlich aufgetretenem Tod eines Familienmitglieds
zur Unterstützung der im Inland lebenden Familie bei schwererer Krankheit oder nach einem schweren Unfall eines Familienmitglieds
zur Unterstützung einer alleinerziehenden Person bei schwerer Krankheit oder nach einem Unfall, sowie zur Unterstützung bei der Kinderbetreuung; bei schwerer und schwerster Krankheit von Familienmitgliedern im Inland
Als Familie im Sinne der obengenannten Fälle gelten alle Verwandten bis einschließlich des dritten Verwandtschaftsgrades (Onkel, Tante, Neffe, Nichte)
Eine Sicherheitsleistung kann für folgende Zwecke zur Einreise nicht hinterlegt werden:
Teilnahme an Hochzeiten
Teilnahme an Familienfeiern und Geburtstagen
zur Begehung von staatlichen oder religiösen Feiertagen
Für Studierende und Auszubildende ist die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung für Kurzaufenthalte bis zu drei Monaten möglich.
Die zu hinterlegende Sicherheitsleistung richtet sich nach der Anzahl Ihrer Gäste Für eine erwachsene Person beträgt die Sicherheitsleistung 2.500 Euro, für eine minderjährige Person beträgt diese 1.250 Euro (Stand August 2020).
Können Sie keine Sicherheitsleistung hinterlegen, können Sie der Person, die Sie einladen möchten, eine formlose Einladung schreiben. Mit dieser kann die Person dann zur deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) gehen und diese entscheidet dann ob ein Visum ausgestellt wird.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist lediglich bei der Abholung der Verpflichtungserklärung erforderlich.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr pro Verpflichtungserklärung beträgt 29 Euro. Barzahlung oder EC-Kartenzahlung ist möglich.
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Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht) Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht) Bus-Linie 150 (Haltestelle Kalk-Karree) Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post) S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)