Betriebsferien 2025/2026

Unsere Dienststellen bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Sonntag, 4. Januar 2026, geschlossen. Nachrichten, die Sie in dieser Zeit an uns schicken, werden ab dem 5. Januar wieder bearbeitet. Für wichtige Dienstleistungen haben wir Notdienste und Rufbereitschaften eingerichtet.

Alle Informationen finden Sie hier.

Wenn Sie die Anschaffung eines Hundes erwägen, muss es nicht immer ein Welpe sein. Viele Tiere warten in Tierheimen und in vergleichbaren Einrichtungen auf eine neue Bleibe.

Soweit ein Hund aus einer der folgenden Einrichtungen übernommen wird, befreien wir Sie auf Antrag von der Hundesteuer für die ersten 24 Monate.

  • Tierheim Dellbrück
    Iddelsfelder Hardt
    51069 Köln
  • Tierheim Köln Zollstock
    Vorgebirgsstraße 76
    50696 Köln
  • TS Pitbull, Stafford und Co Köln e. V.
    Herkenrathweg 5
    51107 Köln

Die Anmeldung Ihres Hundes können Sie hier bequem im Online-Verfahren durchführen und gleichzeitig gegebenenfalls die Befreiung beantragen. Die erforderlichen Dokumente laden Sie als PDF-Datei hoch.

Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie auch beim jeweiligen Tierheim oder Verein. Oder Sie laden ihn als PDF-Formular auf dieser Seite herunter und schicken ihn ausgefüllt und unterschrieben an das Steueramt, Athener Ring 4, 50765 Köln.

Informationen zur Befreiung

  • Die Befreiung wird auf Antrag für jeden Hund gewährt, der von den oben genannten Tierheimen oder Vereinen übernommen wird. 
  • Der Hund ist gleichzeitig beim Steueramt anzumelden. 
  • Die Befreiung wird für die ersten 24 Monate gewährt. Für Hunde, die zum Zeitpunkt der Übernahme mindestens 8 Jahre alt sind, wird die Steuerbefreiung hierüber hienaus bis zum Lebensende des Hundes gewährt.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-21689
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Hinweis zu persönlichen Vorsprachen beim Steueramt

Wir empfehlen in jedem Fall eine Terminvereinbarung, auch während unserer Öffnungszeiten. So können Wartezeiten vermieden werden. Zudem können wir ein Gespräch mit der besten Ansprechperson für Ihr Anliegen sicherstellen.
Um einen Termin zu vereinbaren, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Kontaktaufnahme während unserer Öffnungszeiten unter der oben angegebenen Telefonnummer.

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler)
Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler)
S-Bahn-Linie S 6, S 11 (Haltestelle Chorweiler)

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Downloads und Infos