Rettungsassistent*innen führen als Helfer*in des*der Arztes*Ärztin am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den*die Arzt*Ärztin lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatient*innen oder durch und stellen deren Transportfähigkeit her. Sie beobachten die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transportes zum Krankenhaus und erhalten sie aufrecht. Sie befördern unter sachgerechter Betreuung kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatient*innen sind.

Benötigte Unterlagen

Damit das Gesundheitsamt Ihnen die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistentin" oder "Rettungsassistent" erteilen kann, werden von Ihnen folgende Unterlagen benötigt:

  • Eine ärztliche Bescheinigung eines*einer niedergelassenen Arztes*Ärztin, dass Sie für die Ausübung des Berufes als "Rettungsassistentin" oder "Rettungsassistent" gesundheitlich geeignet sind.
    Bitte verwenden Sie den Antragsvordruck für die Zulassung zur Ergänzungsprüfung und die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistentin" oder "Rettungsassistent".
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O". Dieses können Sie bei Ihrer Meldebehörde beantragen. Dabei geben Sie bitte das Aktenzeichen: 530/2 z.H. Frau Krempler an.
    Alternativ können Sie das polizeiliche Führungszeugnis auch direkt beim Bundesamt für Justiz online beantragen, wenn Sie über einen elektronischen Personalausweises beziehungsweise einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät verfügen.

Bei Ableistung praktischer Tätigkeit als Rettungsassistent*in im Praktikum müssen Sie darüber hinaus folgende zusätzliche Unterlagen vorlegen:

  • Die Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Tätigkeit entsprechend der Anlage 4 zu § 2 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV). Die Bescheinigung muss mit einem Stempel der Einrichtung und der Unterschrift des*der Lehrrettungsassistent*in versehen sein.
  • Eine Bescheinigung Ihrer Lehrrettungswache über die Anzahl Ihrer gefahrenen Stunden, aufgeteilt nach den Rettungsmitteln und der Anzahl der Notfalleinsätze.
  • Wenn Sie die praktische Tätigkeit nicht in Köln abgeleistet haben, eine Kopie der Ermächtigung der Einrichtung als Lehrrettungswache. Diese Kopie erhalten Sie von Ihrem*Ihrer Lehrrettungsassistent*in.
  • Einen Nachweis, welche Ärztin/welcher Arzt das Abschlussgespräch mit Ihnen geführt hat. Es besteht die Möglichkeit, dass der*die Arzt*Ärztin auf der vorgenannten Bescheinigung mit unterschreibt.
    Das Abschlussgespräch muss nach § 2 Absatz 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV) von einem*einer von der zuständigen Behörde beauftragten Arzt/Ärztin durchgeführt werden. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie der Ermächtigung bei. Diese erhalten Sie von Ihrer Lehrrettungswache oder von dem*der ermächtigten Arzt*Ärztin.
  • Bitte beachten Sie, dass die praktische Tätigkeit mindestens 1.600 Stunden umfasst und in Vollzeit zwölf Monate dauert. Erst nach Ableistung der vollständigen praktischen Tätigkeit, das bedeutet die Ableistung von mindestens 1.600 Stunden und zwölf Monaten, erfüllen Sie die Voraussetzung zur Ausstellung der Berufserlaubnis.

Bei Anrechnung Ihrer als Rettungssanitäter*in geleisteten Praxisstunden auf die praktische Ausbildung zur*zum Rettungsassistent*in (nach § 8 Absatz 2, Satz 2 RettAssG) müssen Sie darüber hinaus folgende zusätzliche Unterlagen vorlegen:

  • Einen schriftlichen Antrag auf Anrechnung (Download Formular)
  • Eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Rettungssanitäterzeugnisses
  • Eine Bescheinigung der Einrichtung über Ihre als Rettungssanitäter*in geleisteten Praxisstunden (Download Formular)

 

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch eine Vorsprache wünschen und können diese aber nicht selbst wahrnehmen, so können Sie auch jemanden bevollmächtigen. Der*Die Vertreter*in muss eine Vollmacht und zusätzlich einen Personalausweis oder Pass vorlegen.

Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung der Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistentin" oder "Rettungsassistent" beträgt 60 Euro nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (Tarifstelle 10.3.1.).

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gesundheitsberufe und Gesundheitsrecht
Neumarkt 15-21
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221- 33191
Telefax
0221 / 221-24775
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Vorsprache im Gesundheitsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist und Unterlagen nur per Post und nicht persönlich eingereicht werden können!

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 7, 9, 16 und 18 (Haltestelle Neumarkt)
Bus-Linien 136, 146 (Haltestelle Neumarkt)

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