Ein Mittel- oder Höhenfeuerwerk kann man bei Veranstaltungen erleben (zum Beispiel Kirmes oder Schützenfest), es darf nur von einem*einer ausgebildeten Pyrotechniker*in abgebrannt werden.

Benötigte Dokumente

  • Formgebundene schriftliche Anzeige

    Die Anzeige ist durch die*den für das Abbrennen beauftrage Pyrotrechniker*in zu stellen. Den erforderlichen Vordruck bekommen Sie beim Amt für öffentliche Ordnung, auf Wunsch (telefonische Anforderung) wird die Anzeige auch zugeschickt.

  • Angaben zu Datum und Uhrzeit des Feuerwerkes

  • Angaben zum Ort des Feuerwerkes mit Lageplan des Abbrennplatzes

  • Angaben zum Anlass des Feuerwerkes

  • Angaben zur Anzahl der Feuerwerkskörper

  • Angaben zum*zur Auftraggeber*in des Feuerwerks

  • Angaben zu Art und Umfang der vorgesehenen pyrotechnischen Effekte

  • Angabe der Sicherungsmaßnahmen

  • Einverständnis des*der Grundstückeigentümer*in

Allgemeine Informationen

Das Feuerwerk darf nur von einem*einer ausgebildeten Pyrotechniker*in abgebrannt werden.

Nach § 11 Absatz 2 des Landesimmissionsschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LImschG) darf die Gesamtdauer des Abbrennens eines Feuerwerkes einen Zeitraum von 30 Minuten nicht überschreiten und muss zu folgenden Uhrzeiten beendet sein: 

 

ZeitraumUhrzeit
Mit Beginn der MESZ bis 30. Aprilbis 22:30 Uhr
Vom 1. Mai bis 31. Julibis 23 Uhr
Vom 1. August bis 31. Oktoberbis 22:30 Uhr
Vom 1. November bis Beginn der MESZbis 22 Uhr

 

Falls erforderlich, stellt die Berufsfeuerwehr der Stadt Köln einen Sicherheitswachdienst; die Kosten sind von dem*der Auftraggeber*in zu tragen.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Für die Prüfung der Anzeige sind nach Tarifstelle 1 Abschnitt III des Gebührenverzeichnisses zur Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz Gebühren zwischen 30,68 EURO und 306,78 EURO, je nach Einzelfall zu zahlen.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 11 Absatz 2 Landesimmissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LImschG) § 23 Absatz 3 Ziffer 1 Sprengstoffverordnung

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
siehe Servicenummern
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

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