Nach dem Infektionsschutzgesetz sind eine Reihe von Infektionskrankheiten meldepflichtig. Dadurch sollen Krankheitsausbrüche verhindert und die Krankheitsverbreitung eingedämmt werden. Um eine entsprechende Überwachung zu gewährleisten ist es notwendig, dass Krankheiten und Erreger von Ärzt*innen und Laboren sowie Gemeinschaftseinrichtungen gemeldet werden. Auch medizinische Einrichtungen sind zur Meldung verpflichtet, wenn sie einen Krankheitsausbruch beobachten, der einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
Wir nehmen in Folge einer solchen Meldung die Ermittlungen auf, um gegebenenfalls Maßnahmen in die Wege zu leiten und um eine weitere Verbreitung der Erkrankung zu verhindern.
Meldeformulare nach §§ 6, 8, 9 IfSG
Das Formular für Meldepflichtige Krankheit gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG vom Landesamt für Gesundheit und Arbeit NRW ist online ausfülbar. Bitte senden Sie dies an:
Gesundheitsamt der Stadt Köln
Infektions- und Umwelthygiene
Neumarkt 15-21
50667 Köln
E-Mail: infektionsschutz@stadt-koeln.de
Fax: 0221 / 221-23553
Der Meldebogen vom Gesundheitsamt ist nicht online ausfüllbar, aber voradressiert:
Meldeformulare nach § 34 IfSG
Weitere Informationen
Rechtliche Voraussetzungen
Die Meldepflicht ist in den §§ 6, 7, 8, 9 und 34 des Infektionsschutzgesetzes festgelegt.
InfektionsschutzgesetzKontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Infektionshygiene
Neumarkt 15-21
50667 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-35917
- Telefax
- 0221 / 221-23553
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Infektionshygiene
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 7, 9, 16 und 18 (Haltestelle Neumarkt)
Bus-Linien 136, 146 (Haltestelle Neumarkt)