Hinweis: Änderung ab 1. Januar 2024

Erhalten Sie Bürgergeld vom Jobcenter, wenden Sie sich bitte dorthin.

Haben Sie geringes Einkommen, wie Arbeitseinkommen oder Unterhalt, aber keinen Anspruch auf Bürgergeld, wenden Sie sich bitte ebenfalls ans Jobcenter.

Wenn Sie umziehen und eine Wohnung anmieten, dann verlangt Ihr*e Vermieter*in meist die Zahlung einer Kaution oder Sicherheitsleistung oder den Erwerb von Genossenschaftsanteilen von Ihnen.

Haben Sie Schwierigkeiten, diese zu zahlen, können Sie dafür einen Antrag auf Übernahme in Form eines zinslosen Darlehens stellen. Die Voraussetzungen dafür finden Sie weiter unten. Bei Bewilligung Ihres Antrags werden die Kaution, Sicherheitsleistung oder Genossenschaftsanteile an Ihre*n Vermieter*in gezahlt und in monatlichen Raten von Ihnen zurückverlangt. 

Benötigte Dokumente

  • Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer*m zuständigen Sachbearbeiter*in, welche Unterlagen beizubringen sind.

Voraussetzungen

  • Sie müssen ein Mietangebot für eine konkrete Wohnung haben.
  • Die Miete und Größe der neuen Wohnung darf bestimmte Obergrenzen nicht übersteigen, diese richten sich nach der Personenzahl.
  • Erhalten Sie Grundsicherung vom Sozialamt, dann brauchen Sie von dort die Zustimmung zum Umzug.
    Haben Sie eigenes, geringes Einkommen, wie Altersrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente, müssen Sie die sozialhilferechtliche Notwendigkeit des Umzuges, also den Umzugsgrund, selbst erklären und nachweisen.
    Ist die bisherige Wohnung zum Beispiel zu groß, zu klein oder zu teuer, lassen Sie uns Ihren derzeitigen Mietvertrag zukommen.
    Empfiehlt Ihr*Ihre Ärzt*in eine andere Wohnung, schicken Sie uns ein entsprechendes Attest.
    Besitzen Sie keine eigene Wohnung, sondern wohnen vorübergehend bei einer anderen Person? Lassen Sie sich dies in einem Schreiben dieser Person bestätigen
  • Es muss sicher sein, dass Sie die zukünftige Miete bezahlen können.

Zuständigkeit

Die neue Wohnung ist in Köln:

  • Sie erhalten Leistungen vom Sozialamt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII), dann wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeitung.
  • Haben Sie geringes Einkommen, wie Altersrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente, aber keinen Anspruch auf Grundsicherung, wenden Sie sich bitte an die für Sie (zukünftig) zuständige Außenstelle des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren.
  • Sie erhalten Bürgergeld: Jobcenter
  • Sie haben geringes Einkommen, wie Arbeitseinkommen oder Unterhalt, aber keinen Anspruch auf Bürgergeld: Jobcenter  

Die neue Wohnung ist außerhalb von Köln:

  • Wenden Sie sich bitte an die dortige Stadt oder Gemeinde.

Vorsprache

Vereinbaren Sie für eine persönliche Beratung einen Termin bei der für Sie zuständigen Außenstelle des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren. Hier erhalten Sie die individuell notwendigen Antragsunterlagen.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 551 Absatz 1 und 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 9 Absatz 5 Wohnungsbindungsgesetz
§ 35a Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
§ 2 und 3 AsylbLG

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Außenstellen in den Bezirken des Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
Ludwigstraße 8
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
siehe Durchwahl
Telefax
-
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr, sowie nach Vereinbarung.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin, damit für Ihr Anliegen ausreichend Zeit zur Verfügung steht.

Anfahrt

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln