Hinweis: Änderung ab 1. Januar 2024

Erhalten Sie Bürgergeld vom Jobcenter, wenden Sie sich bitte dorthin.

Haben Sie geringes Einkommen, wie Arbeitseinkommen oder Unterhalt, aber keinen Anspruch auf Bürgergeld, wenden Sie sich bitte ebenfalls ans Jobcenter.

Wenn Sie umziehen und eine Wohnung anmieten, dann verlangt Ihr*e Vermieter*in meist die Zahlung einer Kaution oder Sicherheitsleistung oder den Erwerb von Genossenschaftsanteilen von Ihnen.

Haben Sie Schwierigkeiten, diese zu zahlen, können Sie dafür einen Antrag auf Übernahme in Form eines zinslosen Darlehens stellen. Die Voraussetzungen dafür finden Sie weiter unten. Bei Bewilligung Ihres Antrags werden die Kaution, Sicherheitsleistung oder Genossenschaftsanteile an Ihre*n Vermieter*in gezahlt und in monatlichen Raten von Ihnen zurückverlangt. 

Benötigte Dokumente

  • Siehe Infoblatt zum Antrag

Voraussetzungen

  • Sie müssen ein Mietangebot für eine konkrete Wohnung haben.
  • Die Miete und Größe der neuen Wohnung darf bestimmte Obergrenzen nicht übersteigen, diese richten sich nach der Personenzahl.
  • Erhalten Sie Grundsicherung vom Sozialamt, dann brauchen Sie von dort die Zustimmung zum Umzug.
    Haben Sie eigenes, geringes Einkommen, wie Altersrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente, müssen Sie die sozialhilferechtliche Notwendigkeit des Umzuges, also den Umzugsgrund, selbst erklären und nachweisen.
    Ist die bisherige Wohnung zum Beispiel zu groß, zu klein oder zu teuer, lassen Sie uns Ihren derzeitigen Mietvertrag zukommen.
    Empfiehlt Ihr*Ihre Ärzt*in eine andere Wohnung, schicken Sie uns ein entsprechendes Attest.
    Besitzen Sie keine eigene Wohnung, sondern wohnen vorübergehend bei einer anderen Person? Lassen Sie sich dies in einem Schreiben dieser Person bestätigen
  • Es muss sicher sein, dass Sie die zukünftige Miete bezahlen können.

Zuständigkeit

Die neue Wohnung ist in Köln:

  • Sie erhalten Grundsicherung vom Sozialamt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) oder haben geringes Einkommen, wie Altersrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente, aber keinen Anspruch auf Grundsicherung: Sozialamt, Fachstelle Wohnen  
  • Sie erhalten Bürgergeld vom Jobcenter: Jobcenter  
  • Sie haben geringes Einkommen, wie Arbeitseinkommen oder Unterhalt, aber keinen Anspruch auf Bürgergeld: Jobcenter  
  • Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Sozialamt, Abteilung AsylbLG  
  • Sie erhalten Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG): Sozialamt, Abteilung BTHG  
  • Sie erhalten Leistungen von der Abteilung "Resodienste": Resodienste

Die neue Wohnung ist außerhalb von Köln:

  • Wenden Sie sich bitte an die dortige Stadt oder Gemeinde.

Vorsprache

Sie erhalten Grundsicherung vom Sozialamt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) oder haben geringes Einkommen, wie Altersrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente, aber keinen Anspruch auf Grundsicherung:

Zu unseren Öffnungszeiten können Sie sich an unserem Infopoint auf der 2. Etage beraten lassen und Ihren Antrag abgeben. Ebenso können Sie ihn uns per Post, Fax, E-Mail oder als Einwurf in den Hausbriefkasten zukommen lassen.

Alle anderen Personen erfragen die Abgabemöglichkeiten bitte an der für sie zuständigen Stelle.

Sicheres Formular: E-Mail mit Anlagen für Übernahme von Kautionen, Sicherheitsleistungen, Genossenschaftsanteilen

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 551 Absatz 1 und 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 9 Absatz 5 Wohnungsbindungsgesetz

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kaution und Genossenschaftsanteile - Servicebüro für Anmiethilfen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-25554
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung
2. Etage, Infopoint

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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Downloads und Infos