Wenn Sie im Kölner Stadtgebiet einen speziellen Markt oder ein Volksfest veranstalten wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.

Benötigte Dokumente

  • Schriftlicher Antrag

    aus dem Ort, Zeit und Art des Marktes hervorgeht. Der Antrag kann formlos sein. Sie können auch das Formular benutzen, das Sie unter "Downloads und Infos" finden. Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung vorliegen.

  • Verzeichnis über die Austeller*innen

    notfalls eine vorläufige Zusammenstellung

  • Führungszeugnis für Behörden (Belegart O)

    Das Führungszeugnis beantragen Sie bitte in der Meldebehörde Ihres Wohnortes unter Angabe des Aktenzeichens 32-327 (für Köln: das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus)

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

    Den Auszug beantragen Sie bitte in der Meldebehörde Ihres Wohnortes unter Angabe des Aktenzeichens 32-327 (für Köln: das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus). Für juristische Personen ist der Antrag in der Gewerbemeldestelle zu stellen.

  • Auskunft in Steuersachen des Gemeindesteueramtes

    des Wohnortes. Das zuständige Steueramt für Köln befindet sich im Kundenzentrum Innenstadt, Laurenzplatz 1 bis 3, 50667 Köln. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite unter "Hilfreiche Links". Sollten Sie außerhalb Kölns wohnen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung.

  • Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum bis 31. Dezember 2012

    derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk der*die Gewerbetreibende in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz hatte. Sie erhalten den Auszug beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind, in: 50393 Köln, Luxemburger Straße 101 (Justizzentrum)

  • Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum ab 1. Januar 2013

    über das Vollstreckungsportal der Länder (§ 882b Zivilprozessordnung nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab 1. Januar 2013). Nur über Internet erhältlich. Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht, Abteilung Schuldnerverzeichnis.

  • Bescheinigung des Insolvenzgerichtes

    derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk der*die Gewerbetreibende in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz hatte. Sie erhalten den Auszug bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind, in: 50393 Köln, Luxemburger Straße 101 (Justizzentrum)

  • Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes

    in dessen Bezirk der*die Gewerbetreibende in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz hatte.

  • Personalausweis

  • Aufenthaltserlaubnis

    sofern es sich um eine ausländische Staatsangehörige oder einen ausländischen Staatsangehörigen (mit Ausnahme Angehörige der Europäischen Union) handelt. Die Erlaubnis muss zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit berechtigen.

  • bei juristischen Personen

    zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung.

Antrag durch eine juristische Person

Handelt es sich bei dem*der Antragsteller*in um eine juristische Person, wie zum Beispiel eine Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einen Verein oder Ähnliches, so sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen bei der Antragstellung vorzulegen. Dazu zählen Geschäftsführer*innen, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende.

Hilfreiche Links

Vorsprache

Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich.

Gebühren

Die Gebühr wird im Einzelfall festgesetzt. Die Spanne reicht von 100 bis 2.300 Euro. Die Gebühren können Sie auch bargeldlos mit Karte bezahlen. 

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
siehe Servicenummern
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

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Downloads und Infos