Wenn Sie obdachlos sind oder Ihnen dies droht, dann stellen wir Ihnen sofort eine Unterkunft zur Verfügung. Sie können dieses Angebot nutzen, wenn Sie keine Wohnung haben und es Ihnen aus eigener Kraft nicht gelingt, für sich eine Unterkunft zu beschaffen. Dies gilt auch für Ihre Ehegattin oder Ihren Ehegatten und für Ihre weiteren unterhaltsberechtigten Angehörigen, mit denen Sie gewöhnlich zusammenleben. Sie gelten nicht als obdachlos, wenn Sie vorübergehend von Verwandten oder Freunden aufgenommen werden. Sie haben dann zwar keine eigene Wohnung, aber Sie haben ein Obdach. Eine Unterkunft für Obdachlose können wir Ihnen dann nicht zur Verfügung stellen.

Hilfe für Obdachlose

Ihnen als Obdachlosen wollen wir so Schutz vor der Witterung bieten und Ihnen Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse geben. Das bedeutet nicht, dass Sie in der Unterkunft Anspruch auf einen Raum haben, der Ihnen allein zur Verfügung steht.

Eine Unterkunft für Obdachlose stellen wir Ihnen bis zur Beendigung Ihrer Notlage zur Verfügung.

Weiterführende Links

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Vorsprache kann auch durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten erfolgen. Die Vertreterin oder der Vertreter muss eine Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass vorlegen.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 1602 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Die rechtliche Grundlage bildet das Ordnungsbehördengesetz (OBG) Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980. Hier insbesondere die §§ 1, 14 und 17.

Link zum Ordnungsbehördengesetz (OBG) Nordrhein-Westfalen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Fachstelle Wohnen - Wohnbeschaffungshilfen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-25554
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung
2. Etage, Infopoint

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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