Neues Online-Verfahren für die Heilpraktikerüberprüfungen

Das Antragsverfahren für alle Überprüfungstermine ab dem Jahr 2028 soll zukünftig ausschließlich digital über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) erfolgen.  

Derzeit können keine weiteren Anträge für die Überprüfungen ab dem Jahr 2028 angenommen werden. Alle Anträge, die bis zum 15. Juli 2026 eingegangen sind (Eingangsstempel), werden wie gewohnt bearbeitet. Anmeldungen für die Überprüfungstermine im Jahr 2027 sind aus Kapazitätsgründen nicht mehr möglich.

Weitere Informationen werden wir Ihnen zeitnah zur Verfügung stellen.

Rechtlicher Hintergrund: Die Umstellung auf ein rein digitales Verfahren basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) des Bundes sowie des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW). Diese Gesetze verpflichten die Kommunen und Verwaltungen, ihre Dienstleistungen elektronisch anzubieten, um Behördengänge einfacher, schneller und moderner zu gestalten.

Wenn Sie Heilkunde ausüben möchten, ohne Arzt*Ärztin zu sein, benötigen Sie hierfür eine Heilpraktikererlaubnis. Diese kann auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt werden.

Heilkunde wird ausgeübt, wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen feststellen, heilen oder lindern; auch wenn Sie dies im Dienst für andere tun (§ 1 Absatz 2 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung – Heilpraktikergesetz – HeilprG). Auch die Psychotherapie fällt im Sinne dieser Definition unter die Ausübung der Heilkunde.

Um Heilpraktiker*in (Psychotherapie) werden zu können, müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein und die weiteren Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprGDV 1) erfüllen. Die Voraussetzung der deutschen Staatsbürgerschaft ist jedoch durch die ständige Rechtsprechung entfallen.

Die Überprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Die mündliche Überprüfung absolvieren Sie nur nach Bestehen des schriftlichen Teils. Sollten Sie Letzteren nicht bestehen, entfällt der mündliche Teil.

Des Weiteren besteht bei der Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie) die Möglichkeit der Überprüfung nach Aktenlage. 

Wenn Sie ergänzende Informationen benötigen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail:

gesundheitsberufe@stadt-koeln.de

Praxistätigkeit als Heilpraktiker*in Psychotherapie in Köln

Wichtiger Hinweis

Die Tätigkeit im Rahmen einer Hausbesuchspraxis ist nicht möglich, da das Ausüben der Heilkunde im Umherziehen nach § 3 HeilprG verboten ist. Somit müssen Sie zur Ausübung der Tätigkeit über geeignete Räume verfügen.

Praxisanmeldung

Wenn Sie sich als Heilpraktiker*in Psychotherapie niederlassen möchten, müssen Sie den Beginn Ihrer Tätigkeit nach § 1a des Gesetzes über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG) bei dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen.

Üben Sie diesen Beruf innerhalb des Stadtgebietes Köln aus, zeigen Sie Ihre Praxistätigkeit vor Aufnahme bei unserem Gesundheitsamt an und nutzen zur Anmeldung das Formular "Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung der Praxistätigkeit als Heilpraktiker*in". Dieses finden Sie hier: 

Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung der Praxistätigkeit als Heilpraktiker*in

Ihrer Anzeige fügen Sie bitte eine amtlich beglaubigte Fotokopie Ihrer Heilpraktikererlaubnis Psychotherapie bei, wenn Ihre Erlaubnis nicht durch unser Gesundheitsamt erteilt wurde. Die amtliche Beglaubigung erhalten Sie beispielsweise bei Ihrer Meldebehörde. Schulen, staatliche Studienkollegien oder Universitäten dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen. Einfache Kopien werden in diesem Fall nicht anerkannt. Beglaubigungen durch Einrichtungen der Kirche (zum Beispiel Kirchengemeinde, Pfarramt), Banken, Rechtsanwält*innen, Studierendenwerke und so weiter gelten nicht als amtliche Beglaubigungen und werden daher ebenfalls nicht anerkannt. Die Unterlagen übersenden Sie bitte vollständig auf dem Postweg.

Wenn Sie die Heilpraktikererlaubnis Psychotherapie durch unser Gesundheitsamt erhalten haben, können Sie Ihre Anzeige anhand des oben genannten Formulars auch online übersenden. In diesem Fall reicht zudem eine einfache Kopie Ihrer Erlaubnisurkunde aus. 

Praxisummeldung und Praxisabmeldung

Zur Ummeldung oder Abmeldung Ihrer Praxis nutzen Sie bitte ebenfalls das Formular: 

Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung der Praxistätigkeit als Heilpraktiker*in

Die Ummeldung oder Abmeldung Ihrer Praxis können Sie unmittelbar online vornehmen.

Eine persönliche Vorsprache ist bei An-, Um-, und Abmeldung der Praxistätigkeit nicht erforderlich.

Sofern Sie eine schriftliche Bestätigung der An-, Um- oder Abmeldung Ihrer Praxistätigkeit wünschen, vermerken Sie dies bitte auf dem oben genannten Formular. Die schriftliche Bestätigung ist gebührenpflichtig (25 Euro).

Gebühren

Wenn Sie die gesamte Kenntnisüberprüfung erfolgreich abschließen, müssen Sie circa 550 Euro bezahlen.

Wenn Sie die Überprüfung nicht erfolgreich abschließen, müssen Sie 325 Euro (nach schriftlicher Überprüfung) oder circa 535 Euro (nach mündlicher Überprüfung) bezahlen.

Bei erfolgreicher Überprüfung nach Aktenlage müssen Sie 190 Euro bezahlen. Kann über Ihren Antrag nicht positiv nach Aktenlage entschieden werden, kostet Sie dies 175 Euro.

Die einzelnen Gebührenpositionen

  • schriftlicher Teil der Kenntnisüberprüfung: 280 Euro
  • mündlicher Teil der Kenntnisüberprüfung: 110 Euro
  • Aufwandsentschädigungen für die gesetzlich vorgeschriebenen Beisitzer*innen während der mündlichen Überprüfung: circa 100 Euro
  • Überprüfung nach Aktenlage: 130 Euro
  • Erteilung der Erlaubnis: 60 Euro
  • Ablehnung Ihres Antrages: 45 Euro

Nach Abschluss der Kenntnisüberprüfung erhalten Sie eine Gesamtabrechnung aller oben genannten Gebühren. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie keine dieser Gebühren bezahlen.

Weitere mögliche Kosten

Wenn Sie den Antrag zurückziehen (Rücknahme), kostet Sie dies 40 Euro. Über die Rücknahmegebühr erhalten Sie unmittelbar nach Bearbeitung einen Gebührenbescheid.

Rechtliche Grundlagen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gesundheitsberufe und Gesundheitsrecht
Neumarkt 15-21
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221- 33191
Telefax
0221 / 221-24775
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Vorsprache im Gesundheitsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist und Unterlagen nur per Post und nicht persönlich eingereicht werden können!

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 7, 9, 16 und 18 (Haltestelle Neumarkt)
Bus-Linien 136, 146 (Haltestelle Neumarkt)

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