Sie sind als Hauseigentümer*in verpflichtet, Ihr Haus – auf eigene Kosten – mit der Ihnen zugeteilten Hausnummer zu kennzeichnen. Das schreibt die Kölner Stadtordnung vor. Bei Verstößen droht Ihnen ein Verwarnungsgeld.
Fragen zur Hausnummer beantworten wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0221 / 221-23579.
Wie erhält mein Haus seine Nummer?
Für ein neues Gebäude wird die Hausnummer in der Regel im Baugenehmigungsverfahren vergeben beziehungsweise nach einem gesondert gestellten Antrag festgesetzt.
In bestimmten Fällen kann es erforderlich werden, eine bereits bestehende Hausnummer zu ändern, beispielsweise wenn Straßen umbenannt werden oder wenn sich durch Neubauten die Nummerierung ändert. Die Änderung erfolgt durch uns oder durch Ihren formlos gestellten Antrag. Ihren Antrag richten Sie bitte an:
Stadt Köln
Bauverwaltungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
oder gerne auch per E-Mail an
Nach der Umnummerierung dürfen Sie die alte Nummer in einer Übergangszeit von einem Jahr nicht entfernen. Sie ist als ungültig zu kennzeichnen, muss jedoch lesbar bleiben.
Was muss ich bei meiner Hausnummer beachten?
Für die Gestaltung und Beschaffenheit einer Hausnummer gibt es keinen Standard. Voraussetzung ist nur, dass die Nummern in arabischen Ziffern und in einer Mindesthöhe von 8,5 Zentimeter ausgeführt sind.
Wichtig ist, Ihre Hausnummer ist von der Straße aus gut sichtbar und lesbar.
Hausnummern sind wichtige Orientierungshilfen für Ihre Besucher*innen, Kund*innen, insbesondere aber für Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Post und Lieferservice. Im Notfall rettet die Hausnummer Ihr Leben.
Kennen Sie die bekanntesten Hausnummern unserer Stadt?
Domkloster 4:
die Hausnummer des Kölner Doms
Glockengasse 4711:
die Heimat eines weltbekannten Duftes
Gebühren
Für die Festsetzung der Hausnummer erheben wir eine Gebühr in Höhe von 111 Euro.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 126, Absatz 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 18 Kölner Stadtordnung. Die Festsetzung erfolgt durch schriftlichen Bescheid.
§ 126, Absatz 3 Baugesetzbuch Kölner StadtordnungKontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Erschließungsangelegenheiten und Straßenrecht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-23904
- Telefax
- 0221 / 221-26255
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Erschließungsangelegenheiten und Straßenrecht
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)