Beschreibung

Wenn Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb im Stadtgebiet Köln regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie handwerkliche Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes im Kundenauftrag durchführen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken im gesamten Stadtgebiet Köln erhalten. Die Gültigkeit ist jeweils auf ein Jahr begrenzt.

Benötigt werden

  • Antragsvordruck

    siehe Downloadservice. Sie können aber auch einen formlosen schriftlichen Antrag (unter Faxnummer 0221 / 221-26130) stellen.

  • Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung

  • Kopie des Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I

    Für jedes eingesetzte Fahrzeug ist eine Kopie erforderlich.

Voraussetzungen für eine Dauergenehmigung

Für Ihren Handwerksbetrieb können Sie den Antrag für die mit auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehenden Werkstatt- und Servicefahrzeuge stellen, wenn

  • Handwerksarbeiten und Dienstleistungen vor Ort im Kundenauftrag durchgeführt werden,
  • das Fahrzeug am Einsatzort benötigt wird (Material- und Werkzeugtransport) und
  • die Einsatzdauer ein Abstellen des Fahrzeuges an Parkuhren oder Parkscheinautomaten in der Regel nicht zulässt, weil sonst die Höchstparkdauer überschritten würde.

Andere Betriebe können ebenfalls Genehmigungen erhalten, wenn Sie vergleichbare Tätigkeiten oder handwerkliche Dienstleistungen ausüben und hierfür entsprechende Fahrzeuge einsetzen.

Antragstellung/Genehmigungserteilung
Sie müssen den Antrag schriftlich stellen. Bei vollständigen Antragsunterlagen können Sie in der Regel mit einer Entscheidung innerhalb von zwei Wochen rechnen.

Bei Wiedererteilungen sollten Sie Ihren Antrag etwa vier Wochen vor Ablauf der letzten Genehmigung stellen. Eine Erteilung der Genehmigung per Fax ist leider nicht möglich, sie wird per Post zugesandt. 

Wozu berechtigt die Genehmigung ?

Mit der Genehmigung können Sie mit Ihren Fahrzeugen während der Durchführung von Handwerkerdiensten und Dienstleistungen an folgenden Stellen parken:

  • im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhaltverbot nach Zeichen 286 und 290.1 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • an Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Absatz 1 StVO)
  • auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Absatz 1 b StVO)

Die Genehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder in dessen Nahbereich.

Übertragbarkeit
Die Genehmigung ist übertragbar, auf ihr können bis zu sechs Fahrzeugkennzeichen eingetragen werden. Sie muss hinter der Frontscheibe ausgelegt werden und gilt damit nur für das jeweils genutzte Fahrzeug. Wollen Sie mehrere Fahrzeuge gleichzeitig einsetzen, so benötigen Sie entsprechend viele Originalausfertigungen, die in den jeweiligen Fahrzeugen ausgelegt werden müssen (siehe Gebührenhinweise).

Mehr als sechs Fahrzeuge ?
In einer Genehmigung können bis zu sechs Fahrzeuge enthalten sein. Für eine darüber hinaus gehende Anzahl von Fahrzeugen müssen Sie einen zusätzlichen Antrag oder, je nach Fuhrpark, auch mehrere Anträge stellen.

Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel müssen Sie die Originalgenehmigung und eine Kopie des neuen Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung vorlegen. 

Einzelerlaubnis als Alternative

Sofern Sie nur gelegentlich in Köln in Bereichen mit beschränkten Parkmöglichkeiten tätig sind, ist die Erteilung einer Einzelgenehmigung möglicherweise geeigneter. 

Siehe auch: Link unter "Ähnliche Dienstleistungen".

Informationen zur Umweltzone

Sie haben Fragen zur Umweltzone? Infos zu Ausnahmeregelungen und zur Feinstaubplakette erhalten Sie unter der Hotline 0221 / 221-26013.

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.

Der Antrag kann per Fax unter der Nummer 0221 / 221-26130 gestellt werden.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Fachdienststelle unter folgenden Nummern zur Verfügung:

Buchstabe A-H: 0221 / 221-24322

Buchstabe I-Z: 0221 / 221-28061

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt für die erste beantragte Genehmigung 305 Euro. Werden für weitere Fahrzeuge zusätzliche Genehmigungen beantragt, beträgt die Gebühr 153 Euro für jede weitere Genehmigung.

Die Verwaltungsgebühr für eine Änderung der Genehmigung beträgt 8,50 Euro.

Die Verwaltungsgebühr überweisen Sie bitte nach Erhalt Ihrer Genehmigung unter Angabe des Kassenzeichens auf das in der Genehmigung angegebene Konto.

Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Downloads und Infos

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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