Sie sind pflegebedürftig und brauchen Hilfen von einem Pflegedienst? Ihre Pflegeversicherung übernimmt keine oder nicht alle Kosten und Sie können den Pflegedienst nicht selbst bezahlen?

Über unsere Abteilung für Ambulante und teilstationäre Hilfen können Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.

Wir prüfen im Anschluss den Pflegebedarf und ob die Voraussetzungen im Rahmen der Sozialhilfe erfüllt sind.

Benötigte Dokumente

  • Sozialhilfeantrag inklusive Unterlagen

  • Kostenvoranschlag des Pflegedienstes

  • Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes

  • gegebenenfalls Vollmachten oder Betreuungsurkunde

Weitere Informationen

Sie sind pflegebedürftig, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung an Körper, Geist und Seele bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung auf personelle Hilfe angewiesen sind. In der Regel prüft der Medizinische Dienst, ob und zu welchem Grad Sie pflegebedürftig sind.

Wenn Sie nicht pflegeversichert sind oder die Pflegeversicherungsleistungen nicht ausreichen, um die Kosten für die häusliche Versorgung zu decken, können Sie einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen.

Sozialhilfe

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, bei Bedarf und nach vorheriger Terminabsprache jedoch möglich.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Ambulante und teilstationäre Hilfen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-99358
Telefax
0221 / 221-29591
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag 9 bis 13 Uhr

Persönliche Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln

Downloads und Infos