Diese Seite informiert Sie über amtsärztliche Begutachtung im Gesundheitsamt, die anlässlich einer Einstellung oder aus anderen Gründen durchgeführt werden soll.

Benötigt werden

  • Personalausweis
  • Auftragsschreiben der Behörde, falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt
  • verfügbare ärztliche Unterlagen: beispielsweise Krankenhaus-/Kurberichte, Laborbefunde, EKGs, Röntgenbilder, Arztrechnungen oder Bescheid über Schwerbehinderung
  • gegebenenfalls vorhandene Brille(n) oder Kontaktlinsen
  • gegebenenfalls nach gesetzlichen Bestimmungen erforderliche Impfnachweise

Im Gutachtenwesen ist der Amtsärztliche Dienst zuständig für Personen, die ihren gemeldeten Wohnsitz in Köln haben. Ein schriftlicher Auftrag einer Behörde ist grundsätzlich erforderlich.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns:
Telefon: 0221 / 221-24781
Fax:  0221 / 221-24414

oder persönlich im Gesundheitsamt, Raum 123

E-Mail an den Amtsärztlichen Dienst

Sollten Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sein beziehungsweise keine Treppen steigen können, teilen Sie dies bitte vorab mit.

Wer wird begutachtet? Warum?

Der Amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen im Auftrag von Behörden nach gesetzlichen Vorschriften durch.

Geprüft werden zum Beispiel nach Beamtenrecht die gesundheitlichen Einstellungsvoraussetzungen, die Dienstfähigkeit, Dienstunfallfolgen, Fragen von Beihilfestellen oder der Kölner Sozialverwaltung, die Prüfungsfähigkeit (wenn das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall gesetzlich vorgeschrieben ist).

Daneben werden in großer Zahl Einstellungsuntersuchungen vor Verbeamtung durchgeführt.

Das Gesundheitsamt wird in Einzelfällen auch im Auftrag von Gerichten oder Staatsanwaltschaften tätig zu Fragen wie Verhandlungsfähigkeit oder Haftfähigkeit.

Die Begutachtungen, die der Amtsärztliche Dienst durchführt, können nur von Behörden oder Gerichten in Auftrag gegeben werden.

Eine Ausnahme sind Bescheinigungen zum Beispiel über Kurmaßnahmen, die als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden sollen. Die betroffenen Personen können sich direkt an den Amtsärztlichen Dienst wenden.

Eine weitere Ausnahme sind Zeugnisse zur Frage der Prüfungsfähigkeit. Diesbezüglich können Sie sich mit den Prüfungsunterlagen direkt an das Gesundheitsamt wenden. Für weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich ein Merkblatt für amtsärztliche Begutachtungen zur Frage der Prüfungsfähigkeit.

Wie wird begutachtet?

Für die Begutachtungen im Gesundheitsamt gilt grundsätzlich, dass zunächst die gesundheitliche Vorgeschichte und gegebenenfalls bestehende aktuelle Beschwerden erfragt werden. Es werden unter anderem anhand eines Fragebogens Fragen zu bestehenden und früheren Erkrankungen, zu Krankenhausaufenthalten und zum Impfschutz gestellt. Zur Information finden Sie hier den Fragebogen im Downloadbereich.

Die anschließende körperliche Untersuchung ist grundsätzlich eine Ganzkörperuntersuchung. Hierzu ist das Ablegen der Bekleidung notwendig, die Unterwäsche muss nicht abgelegt werden. Nur bei medizinischen Gründen und absoluter Notwendigkeit legen Frauen bei der körperlichen Untersuchung den BH ab. Die medizinischen Gründe und die absolute Notwendigkeit werden vorab erläutert. Sollten Sie in Bezug auf die Entkleidung persönliche Bedenken haben, äußern Sie bitte diese Bedenken gegenüber der Ärztin oder dem Arzt.

Medizintechnische Untersuchungen (beispielsweise Urinuntersuchung, Blutwerte, Hör- und Sehtest) werden abhängig von der medizinischen Fragestellung durchgeführt.

Es ist nicht erforderlich, nüchtern zur amtsärztlichen Begutachtung zu erscheinen.

Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen durch Krankenhäuser, niedergelassene Ärzt*innen, andere Therapeut*innen werden ausgewertet.

Zusätzliche Untersuchungen außerhalb des Gesundheitsamtes können im Einzelfall veranlasst werden.

Alle im Gutachtenwesen tätigen Ärzt*innen sind Fachärzt*innen.

Frauen werden von Ärztinnen begutachtet. Männer werden von Ärzten und Ärztinnen begutachtet. In Einzelfällen kann es dazu kommen, dass Frauen von Ärzten begutachtet werden, zum Beispiel wenn eine bestimmte fachärztliche Qualifikation erforderlich ist oder Fristen eingehalten werden müssen. In diesen Fällen wird sichergestellt, dass für die Dauer der körperlichen Untersuchung zusätzlich eine Mitarbeiterin zugegen ist. Sollten Sie hiergegen persönliche Bedenken haben, äußern Sie diese bitte.

Abhängig von den gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise der Fragestellung erhält der*die Auftraggeber*in der Begutachtung ein sogenanntes Gesundheitszeugnis, eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten.

Gebühren

Die Gebühren für die amtsärztliche Begutachtung trägt grundsätzlich der*die Auftraggeber*in. Bei Behörden als Auftraggeber*innen geht der*die Klient*in in Einzelfällen in Vorleistung; näheres ist dem Untersuchungsauftrag zu entnehmen oder bei der zuständigen Dienststelle in Erfahrung zu bringen. Im Fall einer Begutachtung in Prüfungsangelegenheiten oder für die Erstellung von Finanzamt-Bescheinigungen erfolgt die Zahlung vor Ort oder gegen Rechnung durch den*die Klient*in.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Amtsärztlicher Dienst, Medizinalwesen
Neumarkt 15-21
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-24767
Telefax
0221 / 221-24414
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung
Terminvereinbarungen telefonisch unter: 0221 / 221-24781

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 7, 9, 16 und 18 (Haltestelle Neumarkt)
Bus-Linien 136, 146 (Haltestelle Neumarkt)

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