Beschreibung
Diese Seite informiert Sie über ärztliche Begutachtung im Gesundheitsamt, die anlässlich einer Einstellung oder aus anderen Gründen durchgeführt werden soll.
Benötigt werden
- Personalausweis
- Auftragsschreiben der Behörde, falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt
- verfügbare ärztliche Unterlagen: Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs, Röntgenbilder, Rechnungen, Bescheide vom Versorgungsamt oder von Krankenkassen und Versicherungen
Im Gutachtenwesen ist der Amtsärztliche Dienst zuständig für Personen, die ihren gemeldeten Wohnsitz in Köln haben.
Ein schriftlicher Auftrag einer Behörde ist grundsätzlich erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns:
Telefon: 0221 / 221-24781
Fax: 0221 / 221-24414
oder persönlich im Gesundheitsamt, Raum 123
Wer wird begutachtet? Warum?
Der Amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen im Auftrag von Behörden nach gesetzlichen Vorschriften durch.
Geprüft werden zum Beispiel nach Beamtenrecht die gesundheitlichen Einstellungsvoraussetzungen, die Dienstfähigkeit, Dienstunfallfolgen, Fragen von Beihilfestellen oder der Kölner Sozialverwaltung, die Prüfungsunfähigkeit (wenn das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall gesetzlich vorgeschrieben ist).
Daneben werden in großer Zahl Einstellungsuntersuchungen vor Verbeamtung durchgeführt.
Das Gesundheitsamt wird in Einzelfällen auch im Auftrag von Gerichten oder Staatsanwaltschaften tätig zu Fragen wie Verhandlungsfähigkeit oder Haftfähigkeit.
Die Begutachtungen, die der Amtsärztliche Dienst durchführt, können nur von Behörden oder Gerichten in Auftrag gegeben werden.
Eine Ausnahme sind Bescheinigungen zum Beispiel über Kurmaßnahmen, die als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden sollen. Die betroffenen Personen können sich direkt an den Amtsärztlichen Dienst wenden.
Eine weitere Ausnahme sind die Zeugnisse zur Prüfungsunfähigkeit. Diesbezüglich kann man sich mit den Prüfungsunterlagen direkt an das Gesundheitsamt wenden.
Wie wird begutachtet?
Für die Begutachtungen im Gesundheitsamt gilt grundsätzlich, dass zunächst die gesundheitliche Vorgeschichte und gegebenenfalls bestehende aktuelle Beschwerden erfragt werden. Es erfolgt eine ärztliche Untersuchung. Alle im Gutachtenwesen tätigen Ärztinnen und Ärzte sind Fachärzte.
Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen durch Krankenhäuser, niedergelassene Ärztinnen, Ärzte, andere Therapeutinnen oder Therapeuten werden ausgewertet.
Zusätzliche Untersuchungen innerhalb oder außerhalb des Gesundheitsamtes können im Einzelfall veranlasst werden.
Abhängig von den gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise der Fragestellung erhält der Auftraggeber der Begutachtung ein sogenanntes Gesundheitszeugnis, eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten.
Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Medizinalwesen, Amtsärztlicher Dienst
Neumarkt 15-21
50667 Köln - Zugänglichkeit
-
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- Telefon
- 0221 / 221-24767
- Telefax
- 0221 / 221-24414
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Medizinalwesen, Amtsärztlicher Dienst
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung
Terminvereinbarungen telefonisch unter: 0221 / 221-24781
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Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
- Bitte informieren Sie sich, ob Sie vor dem Besuch einer Dienststelle einen Termin vereinbaren müssen.
- Für die Zutrittsregelungen zu unseren Kultureinrichtungen (Museen, Bühnen, Stadtbibliothek und Weitere) informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Internetseiten der Einrichtungen.
- Tragen Sie bei Ihrem Besuch eine medizinische Maske (Standard: FFP2 oder KN95/N95) und beachten Sie die Einhaltung der AHA-Regeln.
Online Anwendungen
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 7, 9, 16 und 18 (Haltestelle Neumarkt)
Bus-Linien 136, 146 (Haltestelle Neumarkt)
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