Sie wollen gewerbsmäßig grenzüberschreitende Beförderungen von Gütern mit Fahrzeugen durchführen, deren Gesamtgewicht mehr als 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen beträgt. Hierfür benötigen Sie eine EU-Lizenz beziehungsweise eine Gemeinschaftslizenz. Für den sogenannten Werkverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich.
Benötigte Dokumente
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Fach- und Sachkundenachweis
Der*die Unternehmer*in oder der*die Verkehrsleiter*in muss sachlich und fachlich geeignet sein. Siehe auch unten: "Informationen zur fachlichen Eignung".
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Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
Bei Aushändigung der Antragsunterlagen erhalten Sie den amtlichen Vordruck der Eigenkapitalbescheinigung über das Geschäftsvermögen und eventuell die Zusatzbescheinigung über das Privatvermögen. Über diesen Vordruck muss ein ausreichendes Vermögen nachgewiesen werden. Siehe auch unten: "Informationen zur finanziellen Leistungsfähigkeit"
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Führungszeugnis nach Belegart O
Für den*die Unternehmer*in, den*die Verkehrsleiter*in sowie für eventuelle*n Geschäftsführer*in: zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde, unter Angabe des Aktenzeichens 32-322/1 GüKG. Bei einem Wohnort in Köln können Sie das Führungszeugnis bei Antragstellung beantragen.
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Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Für den*die Unternehmer*in, den*die Verkehrsleiter*in sowie für eventuelle*n Geschäftsführer*in: zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde, unter Angabe des Aktenzeichens 32-322/1 GüKG. Bei einem Wohnort in Köln können Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei Antragstellung beantragen.
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Auszug aus dem Verkehrszentralregister
Für den*die Unternehmer*in, den*die Verkehrsleiter*in sowie für eventuelle*n Geschäftsführer*in: Nach Vorliegen Ihrer persönlichen Daten wird dieser Auszug gegen eine Gebühr von Ihrem*Ihrer Sachbearbeiter*in beim Verkehrszentralregister direkt beantragt.
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Bescheinigung des zuständigen Wohnsitz- und Betriebssitzfinanzamtes
Diese Bescheinigung ist von allen Finanzämtern in den Gemeinden oder Kreisen vorzulegen, in denen der*die Antragsteller*in sowie der*die eventuelle Geschäftsführer*in in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat. Die Bescheinigung des Finanzamtes darf an dem Tag, an dem alle für die Entscheidung über den Antrag erheblichen Unterlagen vorliegen, nicht älter als drei Monate sein!
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Bescheinigung des zuständigen Gemeindesteueramtes für den Wohn- und Betriebssitz
Diese Bescheinigung ist von allen Gemeinden oder Kreisen vorzulegen, in denen der*die Antragsteller*in sowie der*die eventuelle Geschäftsführer*in in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat. Die Bescheinigung des Gemeindesteueramtes darf an dem Tag, an dem alle für die Entscheidung über den Antrag erheblichen Unterlagen vorliegen, nicht älter als drei Monate sein!
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Bescheinigung der Krankenkasse
Die Bescheinigung benötigen Sie von den Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitskräfte beschäftigen oder beschäftigt haben sowie für Sie selbst als Antragsteller*in sowie der*die eventuelle Geschäftsführer*in, sofern Sie freiwillig, also privat versichert sind oder waren. Die Bescheinigung darf an dem Tag, an dem alle für die Entscheidung über den Antrag erheblichen Unterlagen vorliegen, nicht älter als drei Monate sein!
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Bescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Sie erhalten als Antragsteller*in sowie als der*die eventuelle Geschäftsführer*in die Bescheinigung bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg. Die Bescheinigung darf an dem Tag, an dem alle für die Entscheidung über den Antrag erheblichen Unterlagen vorliegen, nicht älter als drei Monate sein!
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Auszug aus dem Handelsregister
sofern es sich bei dem*der Antragsteller*in um eine Personenhandelsgesellschaft oder um eine juristische Person handelt
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Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste beziehungsweise der Vereinssatzung
sofern es sich dem*der Antragsteller*in um eine Personenhandelsgesellschaft oder um eine juristische Person handelt
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Niederlassungsnachweis
Fügen Sie dem Antrag die Gewerbeanmeldung oder andere Nachweise (zum Beispiel Mietvertrag) bei, aus denen hervorgeht, dass es sich um eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung handelt.
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Liste der Fahrzeugflotte
Fügen Sie dem Antrag eine Fahrzeugliste unter Angabe des amtlichen Kennzeichens, der Fahrzeug-Identitätsnummer, des Fahrzeugtyps sowie des zulässigen Gesamtgewichtes bei.
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Personal-Liste
Fügen Sie dem Antrag eine Liste mit allen Personalien aller im Unternehmen beschäftigten Personen unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Beginn Beschäftigungsverhältnis, Anzahl der Wochenstunden sowie der jeweiligen Krankenkasse bei.
Allgemeine Informationen - häufig gestellte Fragen
Was ist zu beachten, wenn der*die Antragsteller*in keine natürliche Person ist?
Wenn Sie den Antrag für eine Personenhandelsgesellschaft (OHG oder KG) stellen, so sind die Zuverlässigkeitsnachweise für alle vollhaftenden Gesellschafter*innen vorzulegen. Wird der Antrag für eine juristische Person gestellt (GmbH, AG, e. G., e. V.), so müssen Sie die oben genannten Nachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer*innen, Vorstände, Vorsitzende und so weiter) einreichen.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages?
Wenn Sie Ihren Antrag abgegeben haben, holen wir die vorgeschriebenen Stellungnahmen des Bundesamtes für Güterverkehr, der Industrie- und Handelskammer Köln, der zuständigen Fachgewerkschaft und des Güterkraftverkehrsverbandes ein. Fallen diese positiv aus und liegen uns alle oben beschriebenen sonstigen Unterlagen vor, können wir über Ihren Antrag entscheiden. Innerhalb eines Tages erhalten Sie dann die beglaubigten Abschriften. Sie können sie gegen die Zahlung der Gebühr für die Abschriften abholen. In der Regel dauert die Bearbeitung des Antrages ab Antragstellung vier bis sechs Wochen.
Was kann ich tun, um die Bearbeitung zu beschleunigen?
Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere das Einholen der Führungszeugnisse und der Gewerbezentralregisterauszüge am längsten dauert. Sie sollten diese Unterlagen daher als erstes beantragen. Die übrigen Nachweise können auch nach Abgabe des Antrages noch nachgereicht werden. Sie müssen uns aber ausnahmslos vorliegen, damit wir eine endgültige Entscheidung über Ihren Antrag treffen können.
Darf ich schon transportieren, wenn ich den Antrag abgegeben habe?
Solange Ihnen die Lizenz nicht erteilt wurde, dürfen Sie keine Transporte durchführen. Eine "vorläufige Genehmigung" sieht das Güterkraftverkehrsgesetz nicht vor. Wenn Sie dennoch Transporte durchführen und bei einer Kontrolle ohne Lizenz angetroffen werden, dann hat dies eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zur Folge. Sie müssen beim Erstverstoß mit mindestens 500 Euro Bußgeld rechnen. Die Erteilung einer Lizenz ist dann ausgeschlossen!
Wie lange ist die Genehmigung gültig?
Die Genehmigung wird für 10 Jahre erteilt.
Meine Lizenz beziehungsweise meine Genehmigung läuft ab? Was muss ich für eine Verlängerung tun?
Vor Ablauf Ihrer Erlaubnis müssen Sie alle Unterlagen erneut beschaffen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Zuverlässigkeitsnachweise einer regelmäßigen Überprüfung unterliegen sollen.
Ich habe noch Fragen! Wen kann ich anrufen?
Die Sachbearbeitung richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Namens beziehungsweise des Namens des Unternehmens. Ihre Ansprechpartner*innen erreichen Sie unter folgenden Telefonnummern:
Buchstaben A bis F: 0221 / 221-26819
Buchstaben G bis Q: 0221 / 221-26388
Buchstaben R bis Z: 0221 / 221-28872
Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen und Plaketten in der Umweltzone rufen Sie die Hotline 0221 / 221-26013 an.
Informationen zur fachlichen Eignung
Der*Die Unternehmer*in oder der*die Verkehrsleiter*in muss sachlich und fachlich geeignet sein.
Dies kann unter anderem nachgewiesen werden durch eine Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Falls nicht die sachkundige Person selbst der*die Inhaber*in des Unternehmens ist, müssen Sie den Anstellungsvertrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag der Person vorlegen, die Sie zum*zur Verkehrsleiter*in bestellt haben.
Sofern ein*e externe*r Verkehrsleiter*in bestellt wird, wird der Nachweise deren beziehungsweise dessen Gewerbeanmeldung benötigt.
Personen, die in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen geführt haben, können von der Fachkundeprüfung befreit werden.
Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten kommen als Nachweise für die Unternehmensführung nachfolgende Unterlagen in Betracht. Die Nachweispflicht obliegt Ihnen als Antragsteller*in!
- Gewerbeauskunft (Gewerbeanmeldung)
- Bestätigung Mitgliedschaft IHK
- Zulassungsbescheinigung
- Steuerbescheinigung
- Sozialversicherungsnachweise
- Arbeitsverträge von Fahrern
Zusätzlicher Aufwand kann bei der Gebührenfestsetzung berücksichtigt werden.
Informationen über die Anerkennung der fachlichen Eignung zum Beispiel aufgrund einer leitenden Tätigkeit erhalten Sie bei der IHK, Telefon 0221 / 1640-0.
Informationen zur finanziellen Leistungsfähigkeit
Sie müssen Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Dies geschieht mit der Eigenkapitalbescheinigung über das Geschäftsvermögen. Falls das Geschäftsvermögen nicht ausreichend ist, benötigen Sie noch eine Zusatzbescheinigung über Ihr Privatvermögen.
Sie müssen den Nachweis der Leistungsfähigkeit für jedes Fahrzeug erbringen, das Sie im Güterkraftverkehr einsetzen wollen. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie mit dem Antrag.
Für das erste Fahrzeug müssen Sie Eigenkapital in Höhe von 1.800 Euro, für jedes weitere Fahrzeug einen Betrag von 900 Euro nachzuweisen.
Auf der Gemeinschaftslizenz und den Abschriften erfolgt unter "Besondere Bemerkung" der Eintrag "≤3,5 t"
Wichtig: Der Nachweis ist auch bei Einsatz von Mietfahrzeugen zu führen!
Die Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen nicht älter als zwölf Monate sein!
Informationen zur Fahrerbescheinigung
Wenn Sie als Unternehmer*in eine*n Fahrer*in aus so genannten Drittstaaten beschäftigen, also Staatsangehörige aus nicht EU-Ländern, müssen Sie für diese Person seit dem 19. März 2003 eine Fahrerbescheinigung beantragen. Den Antrag (siehe oben: Downloadservice) müssen Sie beim Amt für öffentliche Ordnung stellen.
Dem Antrag auf Ausstellung der Fahrerbescheinigung sind folgende Unterlagen der Fahrerin oder des Fahrers jeweils im Original und in Kopie beizulegen:
- Führerschein
- Nationalpass
- Aufenthaltsgenehmigung
- Arbeitserlaubnis
- Sozialversicherungsausweis
- Arbeitsvertrag
Hinweis: Die betroffenen Fahrer*innen müssen die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen!
Interessante Links zum Thema
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat seinen Sitz in Köln. Verteilt über das Bundesgebiet hat es acht Außenstellen (Schwerin, Hannover, Münster, Erfurt, Dresden, Mainz, Stuttgart und München) sowie drei Außenstellen mit Schwerpunktaufgaben (Kiel, Bremen und Saarbrücken). Hier können Sie sich über die Aufgaben des Bundesamtes und über aktuelle Themen informieren.
Die Leistungen der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen und verschiedene Downloads stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Die Kölner UmweltzoneBenötigen Sie eine Plakette zum Befahren der Umweltzone? Wir beraten Sie gerne.
Vorsprache
Eine Vorsprache der*des Antragsteller*in ist grundsätzlich erforderlich.
Aufgrund der Corona-Pandemie kann aktuell auch eine schriftliche Antragstellung erfolgen.
Gebühren
Mit der Abgabe des Antrags sind folgende Verwaltungsgebühren zu entrichten:
EU-Lizenz: 500 Euro
Erlaubnis für den allgemeinen Güterkraftverkehr: 500 Euro
Je Auszug aus dem Verkehrszentralregister: 3,30 Euro
Bei Bewilligung des Antrages entstehen für die in den Fahrzeugen mitzuführenden beglaubigten Abschriften der Lizenz beziehungsweise der Erlaubnis weitere Kosten von 120 Euro je Exemplar.
Fahrerbescheinigung: 120 Euro
Die Gebühren können Sie bar oder mit Karte bezahlen.
Aktuell können die Gebühren auch per Gebührenbescheid erhoben werden.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 3 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
EU VO 1071/2009 und EU VO 1072/2009
§ 3 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)Kontakt und Erreichbarkeit
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Willy-Brandt-Platz 3
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