Die Gewerbesteuer ist eine auf den Gewerbeertrag bezogene Gemeindesteuer, an deren Aufkommen auch Bund und Länder beteiligt sind.
Geschichte der Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist die bedeutendste Einnahmequelle der Gemeinde, die der Erfüllung ihrer Aufgaben dient. Das Kölner Gewerbesteueraufkommen betrug im Jahre 2013 circa 1,76 Milliarden Euro. Das Steueraufkommen steht grundsätzlich der Gemeinde zu; Bund und Länder sind hieran jedoch durch die Gewerbesteuerumlage beteiligt. Zum Ausgleich erhält die Gemeinde einen Anteil an der Einkommen-, Lohn- und Umsatzsteuer.
Festsetzung
Bei der Festsetzung der Gewerbesteuer ist die Gemeinde an die Feststellungen im Grundlagenbescheid des Finanzamtes gebunden. Hierbei wird unter anderem die Höhe des Messbetrages festgestellt. Die Gewerbesteuer ergibt sich durch Anwendung des gültigen Hebesatzes, der jährlich vom Rat der Stadt Köln beschlossen wird. Die Gewerbesteuer wird mit einem Bescheid festgesetzt.
Ein Berechnungsbeispiel:
Gewerbesteuermessbetrag mal Hebesatz = Gewerbesteuer
11.250 Euro mal 475 % = 53.438 Euro
Gewerbesteuermessbetrag
Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der jährlich einzureichenden Erklärungen den Gewerbeertrag. Für das jeweilige Veranlagungsjahr wird hieraus ein Gewerbesteuermessbetrag festgestellt.
Zerlegung
Wenn ein Gewerbebetrieb in verschiedenen Gemeinden Betriebsstätten unterhält, ist der Gewerbesteuermessbetrag auf die beteiligten Gemeinden zu verteilen. Der jeweilige Zerlegungsanteil wird der Gemeinde schriftlich mitgeteilt und ist für die Berechnung der Gewerbesteuer verbindlich.
Rechtsgrundlage
Gewerbesteuergesetz und Abgabenordnung
Rechtsmittel
Gegen Gewerbesteuerbescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bzw. Zustellung Widerspruch bei der Stadt Köln eingelegt werden.
Der Widerspruch kann schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form eingelegt werden. Bei einem Widerspruch in elektronischer Form ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1993/93/EG zu versehen oder mittels De-Mail mit Absenderbestätigung nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes an die Stadt Köln zu übermitteln.
Die Einlegung eines Widerspruchs mittels einfacher E-Mail genügt nach der aktuellen Rechtsprechung der elektronischen Form nicht und ist demnach nicht zulässig. Gleiches gilt für ein der E-Mail angehängtes unterzeichnetes Schreiben (z. B. als PDF-Datei).
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internetauftritt der Stadt Köln unter www.stadt-koeln.de im Impressum unter "Rechtliche Hinweise" unter der Kategorie "So erreichen Sie uns online", "Rechtsverbindliche formgebundene elektronische Kommunikation mit der Stadt" aufgeführt sind.
Es dient einer zügigen Bearbeitung, wenn der Widerspruch unmittelbar bei der im Briefkopf genannten Dienststelle der Stadt Köln (bei Gewerbesteuer: Steueramt, Athener Ring 4, 50765 Köln) eingelegt wird.
Gegen einen Gewerbesteuermessbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bzw. Zustellung Einspruch beim zuständigen Finanzamt, das den Gewerbesteuermessbescheid erlassen hat, eingelegt werden.
Vollziehungsaussetzung
Ein Einspruch gegen den Grundlagenbescheid entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Es ist vielmehr erforderlich, beim Finanzamt die Vollziehungsaussetzung des Grundlagenbescheides zu beantragen. Dem Steueramt ist unbedingt eine Durchschrift dieses Antrages zuzusenden.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-21686 oder siehe unten stehendes Telefonverzeichnis
- Telefax
- 0221 / 221-21689
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Steueramt
- Öffnungszeiten
-
Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
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