Sie wollen eine Kultur-, Sport- oder Messeveranstaltung in einem Gebäude oder auf einer eingezäunten Freifläche abhalten? 

Dann benötigen Sie in bestimmten Fällen eine Baugenehmigung. 

Vor dem Baugenehmigungsantrag empfehlen wir Ihnen dringend, eine unverbindliche Anfrage zu stellen – wir beraten Sie gerne.

Für welche Veranstaltung brauche ich eine Baugenehmigung?

Für diese Veranstaltungen und Veranstaltungsorte benötigen Sie immer eine Baugenehmigung:

  • Veranstaltungen in einem bestehenden Gebäude, die an mehr als 24 Tagen im Jahr von der genehmigten Bestuhlungsordnung oder Nutzung abweichen
  • Veranstaltungen auf einer eingezäunten Fläche im Freien mit mehr als 5.000 Besuchenden unabhängig von der Anzahl der Veranstaltungstage.

Die Baugenehmigung müssen Sie konkret für das Gebäude oder die eingezäunte Fläche beantragen. Der Bauantrag muss von einem*r geprüften Meister*in für Veranstaltungstechnik oder von einer*m Architekt*in erstellt werden.

Auch wenn für bestimmte Veranstaltungen, die nicht unter die oben genannten Kriterien fallen, kein Bauantrag zu stellen ist, müssen die Veranstaltenden sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten. Kann die Veranstaltung nicht ohne Verstoß gegen diese Vorschriften durchgeführt werden, ist beim Bauaufsichtsamt ein Abweichungsantrag zu stellen.  

Das Bauaufsichtsamt bietet zur Unterstützung der Veranstalter*innen und Betreiber*innen jedoch ein freiwilliges Baugenehmigungsverfahren und die Beratung der Antragstellenden an.

Auch wenn der Veranstaltungsort bereits eine Baugenehmigung hat, kann eine neue Genehmigung notwendig sein. Das ist der Fall, wenn eine neue Veranstaltung geplant ist, die nicht durch die bestehende Baugenehmigung oder den bestehenden Bestuhlungsplan erlaubt ist.

Benötigte Dokumente

  • Lageplan oder Flurkarte

    Im Lageplan ist Ihr Vorhaben auf dem Grundstück eingezeichnet, mit Lage und konkreten Abmessungen sowie Gelände- und Bauteilhöhen. Reichen Sie den Lageplan im Maßstab von 1:250 oder 1:500 ein. 

    Wenn Sie keinen amtlichen Lageplan haben, benötigen wir den Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte NRW). Er darf nicht älter als sechs Monate sein. Sie erhalten den Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte NRW) ausschließlich beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster. 

  • Bauzeichnungen oder maßstäbliche Skizzen mit Darstellung aller geplanten Aufbauten

    Sie müssen Bauzeichnungen Ihres Vorhabens im Maßstab 1:100 anfertigen lassen. Die Bauzeichnungen müssen einschließlich Höhenangaben komplett vermaßt sein.

Weitere Unterlagen können im Laufe des Verfahrens nachgefordert werden.

Wie stelle ich eine unverbindliche Anfrage?

Wir empfehlen grundsätzlich zunächst eine unverbindliche und gebührenfreie Anfrage zu stellen.

Eine Anfrage stellen Sie, wenn Sie eine Einschätzung zu Ihrer Veranstaltung erhalten wollen. Von uns erhalten Sie in diesem Fall eine Auskunft zu Ihrer bisherigen Planung. 

Für eine erste Einschätzung Ihres Vorhabens füllen Sie möglichst vier Monate vor der geplanten Veranstaltung das folgende Online-Formular aus:

Anfrage Sondergenehmigung Veranstaltungsorte

Wie stelle ich einen Antrag?

  1. Sie füllen das Online-Formular über den Button "Online beantragen" aus und drücken auf "senden". 
  2. Sobald das Formular bei uns eintrifft, senden wir Ihnen einen Brief mit Ihren Zugangsdaten zur Vorgangsauskunft+. In der Vorgangsauskunft+ können Sie weitere Dokumente hochladen.
  3. Wir bearbeiten Ihren Antrag und teilen Ihnen das Ergebnis über die Vorgangsaukunft+ mit.
  4. Sie können Veranstaltungen erst durchführen, wenn wir den Veranstaltungsort besichtigt haben.

    Hierfür vereinbaren wir mit Ihnen nach Erhalt der Baugenehmigung einen Termin telefonisch oder per E-Mail. Wir teilen Ihnen bei der Terminvereinbarung mit, welche Unterlagen Sie für die Besichtigung vor Ort bereithalten müssen.

Vorgangsauskunft+
Anleitung Vorgangsauskunft+
PDF, 758 kb

Gebühren

Die Höhe der Gebühr für die Genehmigung ist von unserem Aufwand abhängig. Der Aufwand hängt davon ab, wie gut Sie die Unterlagen für den Antrag vorbereitet haben (zum Beispiel, ob die Unterlagen vollständig und überprüfbar sind). Ebenso berücksichtigen wir, wie umfangreich die Veranstaltung ist.

Aktuell rechnen wir mit einem Stundensatz von 103 Euro ab. Die Mindestgebühr beträgt 206 Euro.

Wir erheben für die Baugenehmigung und die Besichtigung vor Ort Gebühren. Bei Bestuhlungsplänen wird keine Besichtigung vor Ort durchgeführt.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Errichtung oder Änderung von (baulichen) Anlagen, die Änderung von Bestuhlungsplänen oder sonstige Nutzungsänderungen für Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen gelten als temporäre Sonderbauten.

Für diese Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten:

Bauordnung NRW Sonderbauverordnung NRW Prüfverordnung NRW

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Genehmigung Temporäre Sonderbauten und Wiederkehrende Prüfung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-25553
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr

Anfahrt

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