Benötigen Sie vorübergehend Platz für eine freie Anfahrtszone beispielsweise zur Belieferung einer Baustelle oder ähnliche Anlässe? Wenn keine andere Fläche zur Verfügung steht, können Sie eine ausgewiesene Park- oder Ladefläche für diesen Zweck reservieren.

Für die Reservierung ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Schicken Sie uns den unter Downloads und Infos bereit stehenden Antrag. Dieser muss Angaben darüber enthalten, wann und wo die Park- oder Ladefläche zu Lieferzwecken genutzt werden soll. Sie können ihn per Post senden oder auch faxen.

Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 21 Tage vor der geplanten Aktion und achten Sie auch bei einer Verlängerung auf die Fristen.

Benötigte Dokumente

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift der Bauleitung

    Das Formular finden Sie unter Downloads und Infos.

  • Verkehrszeichenplan entsprechend den rechtlichen Voraussetzungen

  • Handskizze

    Bei übersichtlichen Maßnahmen reicht gegebenenfalls eine Handskizze mit genauen Angaben zu Position und Länge des Haltverbots.

  • Original und vierfache Kopie des Antrages sowie des Planes oder der Skizze bei privaten Baumaßnahmen.

  • Original und einfache Kopie des Antrags sowie des Planes oder der Skizze bei öffentlichen Baumaßnahmen.

Informationen rund um die Haltverbotszone

Wann muss die Haltverbotszone errichtet werden?
Sie oder ein von Ihnen beauftragtes Unternehmen müssen die Haltverbotszone vier Tage vor der geplanten Reservierung einrichten.  

Wie muss die Haltverbotszone beschildert werden?
Um die zu reservierende Fläche einzugrenzen, müssen zwei transportable Haltverbotsschilder verwendet werden. Diese Schilder müssen Sie privat beschaffen. Hierbei entstehen Ihnen zusätzliche Kosten.

Auf der Vorderseite der Haltverbotsschilder müssen Zusatzschilder mit der Angabe des genehmigten Zeitraums, der Anfangs- und Enduhrzeit sowie der Parkregelung vor Ort gut sichtbar angebracht sein.  

Auf der Rückseite der Haltverbotsschilder müssen der Name, die Anschrift sowie die Telefonnummer der berechtigten Personen zu lesen sein.  

Die Haltverbotsschilder müssen in Form, Farbe und Größe den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entsprechen. Die Entfernung von Schildunterkante bis zum Boden muss bei Gehwegen mindestens 2 Meter, bei Radwegen 2,20 Meter betragen.  

Alle Details zur Einrichtung der Haltverbotszonen finden Sie in den Hinweisen und Auflagen der Ausnahmegenehmigung.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.Sollte eine gemeinsame Ortsbesichtigung nötig sein, dann vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin.

Gebühren

Verwaltungsgebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):

  • 70 Euro Regelgebühr
  • 130 Euro erhöhte Gebühr
  • 30 Euro verminderte Gebühr

Sondernutzungsgebühren je angefangenem Monat und Schild:

  • 3,10 Euro pro Quadratmeter bis drei Monate
  • 3,30 Euro pro Quadratmeter ab dem vierten Monat
  • 3,60 Euro pro Quadratmeter ab dem siebten Monat
  • 5,10 Euro pro Quadratmeter ab dem zehnten Monat
  • 6,60 Euro pro Quadratmeter ab dem dreizehnten Monat 

Rechtliche Voraussetzungen

Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), des Straßen- und Wegegesetzes (StWG), der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der städtischen Sondernutzungssatzung.

Sondernutzungssatzung im Kölner Stadtrecht

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Baustellengenehmigungen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27105
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln

Downloads und Infos