Verbunden mit der Drehgenehmigung sind in der Regel straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisse, Anordnungen von Verkehrsmaßnahmen und Ausnahmegenehmigungen.

 

Benötigte Dokumente

  • Formloser schriftlicher Antrag mit Skizze der Örtlichkeit

    Wir benötigen in Ihrem Antrag (für die Dreherlaubnis, das Abstellen von Technikfahrzeugen sowie gegebenenfalls die Einrichtung von Intervall- oder Vollsperrungen) die Angaben zu folgenden Punkten:

  • Datum der Dreharbeiten
  • Drehort mit Angabe des Stadtteils, des Straßennamens und der Hausnummern
  • Uhrzeiten
  • bei Außendreh: Szenenbeschreibung in Kurzform
    (wichtig: Schuss-/Actionszenen angeben)
  • Kamerastandpunkte und - wenn erforderlich - der Einsatz einer Schienenkamera, Kamerakran, Steigerwagen und sonstiges 
  • eventuell benötigte Haltverbotzonen inklusive Hausnummer und Meter-Angaben (für Technik und/oder Spiel); wichtig: bereits eingerichtetes Haltverbot (Verkehrzeichen 283 oder 286) bitte unbedingt angeben!
  • bei Intervall- oder Vollsperrungen: Sperrpunkte angeben bzw. bei einer Vollsperrung einen geprüften Verkehrslenkungsplan einreichen
  • Sonstige Besonderheiten (z.B. Nachtdreh, WetDown und ähnliches)

Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung des Antrages zu gewährleisten, reichen Sie Ihren Antrag mindestens 10 Tage vor Drehbeginn beim Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Straßen- und Grünflächennutzung ein.

Bei Dreharbeiten in Grünanlagen sind möglicherweise weitere Maßnahmen zu treffen und Erlaubnisse erforderlich.

Drehgenehmigung für Grünanlagen

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nur auf besondere Vorladung, etwa bei Dreharbeiten mit größerem Umfang, erforderlich.Falls noch Fragen bestehen, erreichen Sie uns unter den Telefonnummern: 0221 / 221-281390221 / 221-26839und 0221 / 221-25673. Unsere Fax-Nummer lautet: 0221 / 221-28481.

Gebühren

Die Berechnung der Gebühren erfolgt pro Antrag und setzt sich wie folgt zusammen:Reine Dreherlaubnis: 80 EuroAusnahmegenehmigung zum Abstellen von Technikfahrzeugen: 80 EuroAnordnung von Intervallsperrung einer Straße: 80 EuroAnordnung von Vollsperrung einer Straße: 160 EuroJede weitere Ausnahmegenehmigung: 80 Euro(zum Beispiel Abstellen von Gegenständen, Trailerfahrten, Steiger)Die Gebühren können Sie auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte bezahlen.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Dreh- und Ausnahmegenehmigungen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-28139, -25673, -26839
Telefax
0221 / 221-28481
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 8 Uhr bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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Fahrplansuche auf KVB.koeln

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