Wir bieten Beratungen und Untersuchungen der Jugendlichen an weiterführenden Schulen an. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit den Eltern, Lehrkräften, der behandelnden Praxis für Kinderheilkunde sowie anderen beteiligten Institutionen.
Zielgruppe
Zielgruppe sind alle Schüler*innen:
- der 9. Jahrgangsstufen an Haupt-, Real- und Gesamtschulen oder
- bei denen sich im Laufe der Schullaufbahn gesundheitlich bedingte Probleme eingestellt haben, die eine unterstützende Beratung oder Betreuung erforderlich machen.
Probleme der Zielgruppe
Jugendliche im Alter zwischen 13 und 18 Jahren haben zum Teil gesundheitliche Störungen. Hierzu zählen:
- Störungen der Bewegungsfähigkeit
- Übergewicht
- Seh- und Hörstörungen
- Allergien
- emotionale Störungen
- Esstörungen
- Suchtverhalten
Ferner sind Sie in Ihrer Umgebung durch die in unserer Gesellschaft massive Präsenz medialer Reize sowie die ständige Verfügbarkeit von Konsumgütern in der Gefahr, ihr seelisches und körperliches Gleichgewicht zu verlieren. Als Folge dieser Beeinträchtigung stellen sich häufig Schulschwierigkeiten mit der Gefahr des Nichterreichens einer angemessenen beruflichen Qualifikation ein.
Beratungs- und Untersuchungsangebote
Die Angebote des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes in weiterführenden Schulen umfassen folgende Beratungen und Untersuchungen:
- Untersuchung der Schulabgänger*innen im 9. Jahrgang zum Zweck einer berufsorientierten Schulentlassungsuntersuchung, insbesondere zur Verringerung gesundheitlich bedingter Ausbildungsabbrüche.
- Entwicklung, Durchführung oder Begleitung von Gesundheitsförderprogrammen. Hierzu gehört auch die Beratung zur Teilnahme an den von der ständigen Impfkommission empfohlenen altersentsprechenden Impfungen sowie gezielte Informationen oder Beratungen zu Themen wie beispielsweise Sport und Doping, Drogen, Sucht und Sexualpädagogik.
Kontakt
Rufen Sie uns gerne an, Telefon: 0221 / 221-24786
Gesetzliche Grundlage
Schulärztliche Untersuchungen und Schulsprechstunden und andere gesundheitsfürsorgerische Maßnahmen sind Aufgaben der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste gemäß § 54 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen, sowie gemäß § 12 Absatz 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Gesetz).