Im "Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht" (Prüfvermerk) stellen wir für Sie grundstücksbezogen umfangreiche Daten zum aktuellen Bau- und Bodenrecht sowie zu diversen Nutzungsbeschränkungen zusammen. Wir stellen Ihnen diese Informationen gegen Gebühr zur Verfügung.

Inhalt des Auszuges

Im Auszug enthalten sind zum Beispiel Angaben über:

  • bestehende, rechtsverbindliche Bebauungspläne inklusive ihrer textlichen und graphischen Festsetzungen
  • Ortssatzungen und Bauvorschriften gemäß Baugesetzbuch (BauGB) und Landesbauordnung (BauO NRW) mit baurechtlich relevantem Inhalt
  • Veränderungssperren
  • Umlegungs- oder Sanierungsgebiete
  • Aufstellungsbeschlüsse bezüglich neuer Bebauungspläne
  • Baulasten
  • Denkmalschutz
  • Landschafts- und Wasserschutzgebiete
  • vermutete Bodenbelastungen
  • Baulücken

Der Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht ist somit ein wesentliches Hilfsinstrument für Bau- und Kaufinteressent*innen, Bewertungssachverständige, Architekt*innen, Notar*innen. Er ist eine aussagekräftige Grundlage für die qualifizierte Beratung beim Bauaufsichtsamt. Im Bauantragsverfahren besitzt der Auszug keine Relevanz.

Beantragung

Einen Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht können Sie unter Angabe der Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) oder der Lagebezeichnung (Straße und Hausnummer) bei uns beantragen. Unsere Kontaktdaten finden Sie unten unter "Kontakt und Erreichbarkeit".

Sollten Sie einen Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht inklusive Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen, müssen Sie Ihr berechtigtes Interesses nachweisen. Geben Sie zudem bitte eine der beiden folgenden Optionen an.

  • Das Antragsgrundstück auf mögliche Belastung prüfen
  • Das Antragsgrundstück auf mögliche Belastung und Begünstigung prüfen

Enthält Ihr Antrag keine der beiden aufgeführten Optionen, bearbeiten wir Ihn grundsätzlich ohne Baulastauskunft.

Gebühren

Für Auszüge aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht berechnen wir folgende Gebühren:

 Höhe der GebührRechtsgrundlage  der Gebührenfestsetzung
Auszug aus dem örtlichen
Bau- und Planungsrecht
53 EuroAllgemeine
Verwaltungsgebührensatzung
der Stadt Köln
Eintragung von Festsetzungen
aus Bebauungsplänen
34 EuroAllgemeine
Verwaltungsgebührensatzung
der Stadt Köln
Flurkarte als
Prüfungsgrundlage
30 Euro
Die Gebühr entfällt, wenn Sie bei der Beantragung eine Flurkarte mitliefern.
Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und  Grundstückswertermittlung
(VermWertKostO NRW)
Baulastauskunft negativ30 Euro je GrundstückAllgemeine 
Verwaltungsgebührenordnung NRW
(AVerwGebO NRW)
Baulastauskunft
positiv
50 bis 150 Euro je Grundstück, abhängig vom Aufwand und Umfang der GrundstücksbelastungAllgemeine 
Verwaltungsgebührenordnung NRW 
(AVerwGebO NRW)

Bei Nutzung unseres Online-Dienstes beträgt die Gebühr für die Ausstellung einer negativen Baulastauskunft 15 Euro.

Baulasten Online

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Ortsbaurecht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-23021
Telefax
0221 / 221-22756
Kontakt
Öffnungszeiten

Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit uns.

Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153, 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe LANXESS arena)
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe LANXESS arena)

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