Im "Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht" (Prüfvermerk) stellen wir für Sie grundstücksbezogen umfangreiche Daten zum aktuellen Bau- und Bodenrecht sowie zu diversen Nutzungsbeschränkungen zusammen. Wir stellen Ihnen diese Informationen gegen Gebühr zur Verfügung.
Inhalt des Auszuges
Im Auszug enthalten sind zum Beispiel Angaben über:
- bestehende, rechtsverbindliche Bebauungspläne inklusive ihrer textlichen und graphischen Festsetzungen
- Ortssatzungen und Bauvorschriften gemäß Baugesetzbuch (BauGB) und Landesbauordnung (BauO NRW) mit baurechtlich relevantem Inhalt
- Veränderungssperren
- Umlegungs- oder Sanierungsgebiete
- Aufstellungsbeschlüsse bezüglich neuer Bebauungspläne
- Baulasten
- Denkmalschutz
- Landschafts- und Wasserschutzgebiete
- vermutete Bodenbelastungen
- Baulücken
Der Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht ist somit ein wesentliches Hilfsinstrument für Bau- und Kaufinteressent*innen, Bewertungssachverständige, Architekt*innen, Notar*innen. Er ist eine aussagekräftige Grundlage für die qualifizierte Beratung beim Bauaufsichtsamt. Im Bauantragsverfahren besitzt der Auszug keine Relevanz.
Beantragung
Einen Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht können Sie unter Angabe der Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) oder der Lagebezeichnung (Straße und Hausnummer) bei uns beantragen. Unsere Kontaktdaten finden Sie unten unter "Kontakt und Erreichbarkeit".
Sollten Sie einen Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht inklusive Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen, müssen Sie Ihr berechtigtes Interesses nachweisen. Geben Sie zudem bitte eine der beiden folgenden Optionen an.
- Das Antragsgrundstück auf mögliche Belastung prüfen
- Das Antragsgrundstück auf mögliche Belastung und Begünstigung prüfen
Enthält Ihr Antrag keine der beiden aufgeführten Optionen, bearbeiten wir Ihn grundsätzlich ohne Baulastauskunft.
Gebühren
Für Auszüge aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht berechnen wir folgende Gebühren:
Höhe der Gebühr | Rechtsgrundlage der Gebührenfestsetzung | |
Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht | 53 Euro | Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln |
Eintragung von Festsetzungen aus Bebauungsplänen | 34 Euro | Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln |
Flurkarte als Prüfungsgrundlage | 30 Euro Die Gebühr entfällt, wenn Sie bei der Beantragung eine Flurkarte mitliefern. | Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und Grundstückswertermittlung (VermWertKostO NRW) |
Baulastauskunft negativ | 30 Euro je Grundstück | Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) |
Baulastauskunft positiv | 50 bis 150 Euro je Grundstück, abhängig vom Aufwand und Umfang der Grundstücksbelastung | Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) |
Bei Nutzung unseres Online-Dienstes beträgt die Gebühr für die Ausstellung einer negativen Baulastauskunft 15 Euro.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Ortsbaurecht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-23021
- Telefax
- 0221 / 221-22756
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Ortsbaurecht
- Öffnungszeiten
-
Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit uns.
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153, 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe LANXESS arena)
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe LANXESS arena)