Wenn Sie geschützte Tiere, geschützte Pflanzen oder Erzeugnisse daraus aus der Europäischen Union in ein Drittland ausführen möchten, benötigen Sie hierfür eine artenschutzrechtliche Ausfuhrgenehmigung. Dies gilt beispielsweise auch für Urlaubsreisen mit einem geschützten Haustier (zum Beispiel Papagei oder Schildkröte) in die Türkei, in die Schweiz oder nach Norwegen. Aber auch zum Beispiel für den Export einer Gitarre mit Rio-Palisander oder einer Antiquität mit Elfenbein in die USA ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Damit die erforderliche Ausfuhrgenehmigung/Wiederausfuhrgenehmigung oder Reisebescheinigung vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn ausgestellt werden kann, bedarf es zunächst einer Vorlagebescheinigung von der Unteren Naturschutzbehörde. Mit dieser wird dem Bundesamt bestätigt, dass das auszuführende Exemplar legaler Herkunft ist.

Benötigte Dokumente

  • schriftlicher Antrag beim Bundesamt für Naturschutz

    (Formular entsprechend EG-Verordnung 865/2006)

  • Herkunftsnachweis (zum Beispiel Kaufbeleg)

  • Angaben zur Kennzeichnung (Ring, Mikrochip, Foto)

Service-Rufnummer

Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Hinweisen gerne unter folgenden Telefonnummern:

  • Stadtbezirke Chorweiler, Kalk und Nippes: 0221 / 221-36566
  • Stadtbezirke Ehrenfeld, Lindenthal und Mülheim: 0221 / 221-24877
  • Stadtbezirke Innenstadt, Porz und Rodenkirchen: 0221 / 221-34142

Sie erreichen uns auch per E-Mail an: artenschutz@stadt-koeln.de

Weitere Informationen

Wenn Sie geschützte Pflanzen, Tiere oder Erzeugnisse wie Elfenbein, Krokodilleder-Taschen oder sonstige Souvenire beispielsweise aus dem Urlaub in die Bundesrepublik Deutschland einführen möchten, benötigen Sie eine Ausfuhrgenehmigung des Ursprungslandes beziehungsweise eine Einfuhrgenehmigung der Bundesrepublik Deutschland. Ohne ein solches Dokument kommt es bei der Ausfuhr beziehungsweise Einreise zu einer Beschlagnahme durch den Zoll.

Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie auch beim

Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn

Telefon: 0228 / 84910  

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Die Gebührenhöhe ist abhängig von Anzahl und Wert der Exemplare.

Rechtliche Voraussetzungen

EG-Verordnung 865/2006 Artikel 5 folgende EG-Verordnung 338/97

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Naturschutzbehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
siehe Servicenummern in den einzelnen Abteilungen
Telefax
0221 / 221-24612
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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